Autor Thema: Frage: Stufenaufstieg und Höhergruppierung am gleichen Stichtag  (Read 1640 times)

teclis22

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Hi Leute,

ich würde gerne noch einmal die Schwarmintelligenz anzapfen. Da die Personalabteilung bei uns im Hause eher weniger, naja ich nehme mal den Begriff "Begabt" im Umgang mit dem TVL ist noch mal eine Frage:
(das gehört zur Auseinandersetzung hier beschrieben: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,116629.0.html )

Wenn Stufenaufstieg und Höhergruppierung auf den gleichen Tag fallen, was wird zuerst bearbeitet?

Konkreter:

Der Stufenaufstieg ist zum 01.07.22 auf 13/4.
Die Höhergruppierung ist am 01.07.22 auf 14.

Nach meinem Verständnis:

§16 Abs. 3 besagt:

"Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3"

§17 Abs. 4 regelt entsprechend die Höhergruppierung

"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der-jenigen  Stufe  zugeordnet,  in  der  sie  mindestens  ihr  bisheriges  Tabellenentgelt  erhalten"


Nach meinem Verständnis erfolgt  erst der Stufenaufstieg, da mit Ablauf des 30.06. die 3 Jahre in Stufe 3 verbracht wurden. Dann Erfolgt die Höhergruppierung, da der Stichtag hierzu der 01.07. ist.

Somit kommt man dann auf 14 S4 (wie im verlinkten Thread bereits geklärt, da 13/4 halt zu 14/4 führt).

Ist das so korrekt?

Vielen Dank.


Spid

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teclis22

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danke sehr :)