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Fühereschein in der Ausbildung

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blondie:
Bei uns ist der B und C/CE Führerschein Bestandteil der Ausbildung. Dabei stellt sich die Frage, ob dem Azubi die Zeit für die Theoriestunden, die man in der Regel nach Feierabend ableistet, als Arbeitszeit angerechnet werden können. Bisher ist man der Auffassung, dass für den Auszubildenden eine gewisse Investition an Zeit hinnehmbar sein sollte, im Anbetracht der Gesamtkosten.
Kann dem jeder folgen oder gibt es andere Sichtweisen? Google hat mir dazu nichts sinnvolles geantwortet...

was_guckst_du:
...um welche Ausbildung handelt es sich?

Organisator:
Wenn theoretische Unterweisungen Teil der Ausbildung sind, sind dies logischerweise auch Arbeitszeit. Schließlich macht der Azubi diesen Theorieunterricht nicht aus Spaß, sondern weil der Arbeitgeber dies von ihm verlangt. Sollte der Azubi dies in seiner Freizeit machen wollen, bedarf es entsprechender vertraglicher Regelungen.

blondie:

--- Zitat von: was_guckst_du am 08.09.2021 13:32 ---...um welche Ausbildung handelt es sich?

--- End quote ---
Straßenwärter

was_guckst_du:
...wenn die Ableistung der Führerscheinprüfungen Bestandteil der Ausbildung sind und der AG diese bezahlt, dann halte ich es mit Organisator....

...wenn die o.a. Führerscheine "nur" Voraussetzung sind und diese lediglich vorliegen müssen, dann nicht...

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