Bei uns ist der B und C/CE Führerschein Bestandteil der Ausbildung. Dabei stellt sich die Frage, ob dem Azubi die Zeit für die Theoriestunden, die man in der Regel nach Feierabend ableistet, als Arbeitszeit angerechnet werden können. Bisher ist man der Auffassung, dass für den Auszubildenden eine gewisse Investition an Zeit hinnehmbar sein sollte, im Anbetracht der Gesamtkosten.
Kann dem jeder folgen oder gibt es andere Sichtweisen? Google hat mir dazu nichts sinnvolles geantwortet...