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BAY Beamter mit Beihilfeanspruch; Wechsel PKV Bisex zu Unisex Tarif

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chippy1979:
Hallo Zusammen,

ich bräuchte euren Rat bzw. Erfahrungen. Ich bin männlich 41 j. und seit 22 J. Beamter in einer Bayerischen Kommune tätig. Ich bin seit 1999 bei der HUK Coburg versichert, momentan noch im alten Bisex Tarif und zahle ca. 151 EUR ( 30 % ) monatlich.

Die HUK hat bei mir angefragt, ob ich nicht in den Unisex Tarif wechseln möchte, da ich dann 6 EUR pro Monat weniger zahlen würde. Alle Leistungen bleiben entweder gleich, bzw. verbessern sich in ein paar Punkten sogar. Gesundheitsprüfung müsste ich machen, ist bei mir aber wahrscheinlich kein Problem.

Generell frage ich mich jetzt natürlich, warum die Versicherung HUK tatsächlich möchte, dass ich wechsle? Ich habe etwas gegoogelt und gelesen, dass ich dann ggf. nicht mehr in den sogenannten "Standard-Tarif" wechseln könnte, welcher wohl günstiger ist im Alter. Ist dieser Punkt als Beamter mit Beihilfeanspruch 70% während der Pension überhaupt relevant? Bleibt man nicht einfach in seinem ursprünglichen Tarif bei Pensionierung? Hat hier jemand Erfahrung oder Kenntnis wie viel man tatsächlich im Ruhestand für die PKV zahlt? Meine Ehefrau und vier Kinder sind derzeit auch über mich versichert. Im Ruhestand ggf. noch meine Ehefrau, da sie momentan Hausfrau ist.

Auch zahlt man meist als Mann eigentlich mehr im Unisex Tarif, als im Bisex Tarif. Was ist mit den bisherigen Altersrückstellungen und Übertragswerten?

Ich stelle mir jetzt natürlich die Frage, ob ich wechseln sollte. Was denkt ihr? Will die HUK mich ggf. über den "Tisch ziehen"? :-)

Danke euch für die Hilfe.

LG
Chippy

chippy1979:
Bei folgenden Leistungen habe ich Unterschiede zwischen den Tarifen festgestellt:

- Ambulante Fahrtkosten (zum nächsterreichbaren bzw. nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus)

Bisex:
100 % für Notfalltransporte

Unisex
100 % für Notfalltransporte
Fahrten zu und von einer Dialysebehandlung, Chemooder Strahlentherapie zum
und vom nächstgelegenen geeigneten Arzt oder Krankenhaus

---

Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik)

Bisex
100 %

Unisex
100 %
nach Heilmittelpreisverzeichnis

---

Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Bandagen)

Bisex
geschlossener Hilfsmittelkatalog

Unisex
offener Hilfsmittelkatalog

---

Sehhilfen

Bisex
100 % für Gläser und Kontaktlinsen max. 125 € für Brillengestelle innerhalb von zwei KJ¹

Unisex
100 % für Sehhilfen aller Art max. 600 €

---

Ambulante Psychotherapie

Bisex
100 % max. 30 Sitzungen pro KJ

Unisex
100 % unbegrenzte Anzahl

---

Med. Rehabilitationen und ambulante Anschlussheilbehandlungen

Bisex
nur für med. Rehabilitationen, 100 %, max. vier Wochen

Unisex
100 %, max. 35 Tage

---

Nur bei Unisex:

Haushaltshilfe 20 EUR pro Kalendertag, Rooming In im KH, 100% bei Ambulante Palliativversorgung und häusliche Krankenpflege, Medizinische Schulungen für chronisch Kranke, Organtransplantation und
Knochenmarkspende ( Aufwendungen des Spenders werden übernommen, weitere Kosten), Prof. Zahnreinigung 2x pro Jahr anstatt 1 x pro Jahr,
Im Beihilfeergänzungstarif: Spezialistensuche, bessere Leistungen bei Sehhilfen, Fahrtkosten bei Gehunfähigkeit 100%

Wohl schlechter bei Unisex?

Material- und Laborkosten bei Zahnersatz und Inlays keine Honorarkosten?, Verblendungen im Frontzahnbereich bis jeweils Zahn 5,

ChrBY:
Einfacher Merksatz: Wenn sich die Versicherung von selbst meldet und einen Tarifwechsel anbietet, wäre dieser immer besser für die Versicherung, nicht für den Versicherten.

Standardtarif (alt) oder Basistarif (neu) sind für Beamte vollkommen irrelevant.

Die Altersrückstellungen kann man innerhalb der Tarife eines Versicherungsunternehmens vollumfänglich mitnehmen, aber allein die erneute Gesundheitsprüfung sollte Grund genug sein, einen Wechsel bleibenzulassen. Nach zehn Jahren erlischt für das Versicherungsunternehmen das Recht, wegen vorvertraglicher Anzeigenpflichtverletzung vom Vertrag zurückzutreten. Die zehn Jahre sind nach 22 Jahren selbstverständlich längst erreicht. Nach jeder Gesundheitsprüfung beginnt diese Frist von neuem – ein Risiko, welches man nicht eingehen sollte, wenn man seine Schäfchen eigentlich bereits im trockenen hat.

Slider26:

--- Zitat von: chippy1979 am 09.09.2021 11:56 ---Hallo Zusammen,

ich bräuchte euren Rat bzw. Erfahrungen. Ich bin männlich 41 j. und seit 22 J. Beamter in einer Bayerischen Kommune tätig. Ich bin seit 1999 bei der HUK Coburg versichert, momentan noch im alten Bisex Tarif und zahle ca. 151 EUR ( 30 % ) monatlich.

Die HUK hat bei mir angefragt, ob ich nicht in den Unisex Tarif wechseln möchte, da ich dann 6 EUR pro Monat weniger zahlen würde. Alle Leistungen bleiben entweder gleich, bzw. verbessern sich in ein paar Punkten sogar. Gesundheitsprüfung müsste ich machen, ist bei mir aber wahrscheinlich kein Problem.

Generell frage ich mich jetzt natürlich, warum die Versicherung HUK tatsächlich möchte, dass ich wechsle? Ich habe etwas gegoogelt und gelesen, dass ich dann ggf. nicht mehr in den sogenannten "Standard-Tarif" wechseln könnte, welcher wohl günstiger ist im Alter. Ist dieser Punkt als Beamter mit Beihilfeanspruch 70% während der Pension überhaupt relevant? Bleibt man nicht einfach in seinem ursprünglichen Tarif bei Pensionierung? Hat hier jemand Erfahrung oder Kenntnis wie viel man tatsächlich im Ruhestand für die PKV zahlt? Meine Ehefrau und vier Kinder sind derzeit auch über mich versichert. Im Ruhestand ggf. noch meine Ehefrau, da sie momentan Hausfrau ist.

Auch zahlt man meist als Mann eigentlich mehr im Unisex Tarif, als im Bisex Tarif. Was ist mit den bisherigen Altersrückstellungen und Übertragswerten?

Ich stelle mir jetzt natürlich die Frage, ob ich wechseln sollte. Was denkt ihr? Will die HUK mich ggf. über den "Tisch ziehen"? :-)

Danke euch für die Hilfe.

LG
Chippy

--- End quote ---

Ich sehe das genau so:

Ich bin selbst seit 1996 (45 J) bei der HUK. Durch den Wechsel in die neue Welt (unisex) habe ich 18,00 Euro pro Monat gespart bzw. spare ich immer noch. Ich kann bis jetzt nichts negatives feststellen. Die Gesundheitsfragen waren einfach bzw. nicht in dem Umfang, wie damals bei der Erstbeantragung.

Gleiches kann ich von mehreren Kollegen berichten. Es muss nicht, auf Teufel komm raus, immer etwas schlechtes sein.

Aber wie gesagt, in den verbesserten (und auch günstigeren Tarif) nur mit "einfacher" Gesundheitsprüfung.

Ich sage aber mal so, man würde es dir nicht anbieten, wenn man von vornherein wüsste, dass diese negativ beschieden werden würde. < Mein denken.


Grüße

chippy1979:
Hi, ja danke für die Rückmeldungen  und Meinungen.

Klar will man nichts negatives Unterstellen, aber leider habe ich mit Versicherungen oft anderes erlebt. War es bei Dir auch so wie von dem anderen Beitrag beschrieben, dass da eine neue 10 jährige Frist nach der Gesundheitsprüfung anläuft? Ich will und werde ja nichts "verheimlichen", aber ggf. kann ich mich ja nicht an jeden Arztbesuch in den letzten Jahren erinnern. Außerdem habe ich ja eh immer alles abgerechnet, daher müsste die HUK doch Bescheid wissen. Naja, ich lasse mir mal den Fragebogen zusenden, mal sehen. Außerdem sind meine Ehefrau und vier Kinder ja bereits in den Unisex Tarifen versichert über mich, und bisher habe ich keine Unterschiede feststellen können.

Generell habe ich mit der HUK auch gute Erfahrung gemacht. Die Empfehlung des HUK Beraters war aber klar, dass man Wechseln sollte in Unisex, da die Bisex Tarife ja garnicht mehr weiterentwickelt werden, etc.. Außerdem meinte er, dass die HUK sowieso schon viele Leistungen des Unisex Tarifs auch für die Bisex Tarif-ler anwendet, dh. dort keinen Unterschied in der Praxis machen.

Die Rückstellungen bleiben ja erhalten und sind als Beamter mit 70% Beihilfeanspruch im Ruhestand ja auch nicht wirklich so relevant. Genauso wie die Geschichte mit dem Standardtarif und Basistarif..

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