Autor Thema: Höhergruppierung und Verminderung von Zulagen/freiwilligen Leistungen  (Read 1818 times)

Datschi

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Hallo zusammen! Ich bin ganz frisch im öffentlichen Dienst - vor gut einem Jahr habe ich das duale Studium mit meinem Arbeitgeber beendet und bin für diesen nun tätig. Das Forum, die zahlreichen Frage- und Diskussionthreads, haben mir sehr geholfen, mich während meines Studiums durch die Wirrungen des öffentlichen Dienstes zurechtzufinden. Vielen Dank dafür erstmal! Nun habe ich jedoch eine Fallkonstellation, die ich selber nicht lösen kann und von anderen Personen/Kollegen unterschiedliches gehört habe.

Derzeit habe ich eine E9c Stelle (ab diesen Monat nun Stufe 2  :)) inne. Mein Arbeitgeber zahlt mir einige Zulagen und Zuschüsse. In welcher Höhe diese Leistungen gewährt werden, hängt hauptsächlich von der Eingruppierung ab.

In meiner Konstellation erhalte ich auf meiner E9c-Stelle 445€ zusätzlich. Da in meinem Sachgebiet seit einer Weile eine E10-Stelle unbesetzt ist und ich diese Tätigkeiten seit geraumer Zeit bereits ausführe, kam die Frage auf, ob ich diese Stelle übernehmen möchte. Würde ich jedoch diese Stelle übernehmen würden ich jedoch nur noch 215€ zusätzlich erhalten. Das führt dazu, dass ich mit einer E10 tatsächlich weniger Geld verdienen würde als auf meiner E9c.

Ich bitte daher um Informationen, wie in solchen Konstellationen üblich verfahren wird und/oder weiterführende Literatur in die ich mich selber reinfuchsen kann.

Spid

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Um welche Zulagen geht es? Freiwillige Leistungen sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.