Autor Thema: Neue Anstellung Freistaat Bayern  (Read 1775 times)

Perso123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Neue Anstellung Freistaat Bayern
« am: 13.09.2021 08:38 »
Hallo zusammen,

ich war bisher an einer Hochschule des Freistaats Bayern angestellt (15.10.2015-30.09.2018) und soll jetzt wieder an einer Hochschule des Freistaats Bayern eingestellt werden.

In meiner ersten Tätigkeit habe ich leider die Stufe 3 um 14 Tage nicht erreicht. Kann die Stufe 2 mit meiner bisherigen Berufserfahrung an der neuen Hochschule weitergeführt werden?

Danke für die Hilfe!

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,811
Antw:Neue Anstellung Freistaat Bayern
« Antwort #1 am: 13.09.2021 08:48 »
Ja, wäre nur im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,414
Antw:Neue Anstellung Freistaat Bayern
« Antwort #2 am: 13.09.2021 18:25 »
Tatsächlich sollten alle einschlägigen Zeiten im Hochschulbereich angerechnet werden, siehe TV-L $40 Nr. 5 Sätze 4ff:

Zitat
4Werden Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13 bis 15 eingestellt, gilt ergän-
zend:  Zeiten  mit  einschlägiger  Berufserfahrung  an  anderen  Hochschulen   
oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden grundsätzlich an-
erkannt.  5Dasselbe  gilt  für  Beschäftigte  in  den  Entgeltgruppen  9a  bis  12, 
wenn  sie  im  Rahmen  der  Planung,  Vorbereitung,  Durchführung,  Aus-  und/
oder  Bewertung  von  wissenschaftlichen Vorhaben  einen  wesentlichen  Bei-
trag leisten.

Spid

  • Gast
Antw:Neue Anstellung Freistaat Bayern
« Antwort #3 am: 13.09.2021 18:37 »
Der TE verhält sich weder zu seiner Entgeltgruppe noch zu seinem Tätigkeitsbereich noch zur Einschlägigkeit der vorherigen Berufserfahrung.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,414
Antw:Neue Anstellung Freistaat Bayern
« Antwort #4 am: 13.09.2021 19:28 »
Das ist korrekt. Ich hatte überlegt, in meinem einleitenden Statement auf die Einschränkungen hinzuweisen, ging aber davon aus, dass diese durch das Zitat hinreichend deutlich werden, sodass der TE sich selbst überlegen kann, ob der genannte Hinweis für ihn relevant ist, oder nicht.