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Bürgerversicherung nach der Bundestagswahl

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Isi:

--- Zitat von: Spid am 17.09.2021 21:32 ---Nein. Es ist schlicht, wie ich es ausführte. Da kannst Du auch ganz doll mit dem Füßchen stampfen.

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Spid:

--- Zitat von: Spid am 17.09.2021 21:32 ---Es ist schlicht, wie ich es ausführte. Da kannst Du auch ganz doll mit dem Füßchen stampfen.

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clarion:
Ich habe als Kind von der Solidarität Anderer profitiert. Hätte nicht das System GKV und Eingliederungshilfe für mich gesorgt, hätte ich maximal eine Hilfstätigkeit ausübenn können. So habe ich aber studiert und kann mir eine gescheite PKV leisten und ich zahle nun auch eine Menge Steuern. Ich finde Spids Denkweise extrem und es erinnert mich auch an dunkle Zeiten.

Spid:
Tränendrüsengeschichtchen verfangen bei mir nicht. Daß man die Vorstellung, daß derjenige, der etwas erwirtschaftet, es behalten und der Staat es ihm nicht abpressen soll, um es anderen zu geben, als „extrem“ wahrnimmt, zeigt den Erfolg sozialistischer Dauerberieselung.

Rentenonkel:
Ich habe hier eine Weile mitgelesen und möchte mal das Modell der sogenannten Bürgerversicherung näher erläutern. Mir geht es dabei nicht darum, die Pläne zu werten oder zu verteidigen. Ich möchte sie lediglich erläutern.

Die Abschaffung der PKV ist verfassungsrechtlich bedenklich. Daher sieht die Bürgerversicherung vor, dass alle Bürger (egal.ob GKV oder PKV versichert) abhängig von Ihrem Gesamteinkommen (inklusive Zinsen, Dividenden, Vermietung und Verpachtung, usw.) zunächst einkommensabhängige Beiträge in einen Gesundheitsfond / Bürgerfonds einzahlen. Daraus werden dann entweder die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oder ein Zuschuss zu den Beiträgen der privaten Krankenversicherung bezahlt.

Privat Versicherte müssen dann ggf. die Differenz zwischen dem Zuschuss und dem tatsächlichen Beitrag zusätzlich aufbringen. Alle PKV Versicherten dürfen in einer Übergangszeit in die GKV wechseln.

Es geht bei der Bürgerversicherung nicht darum, privat Versicherte in die GKV zu zwingen oder die PKV abzuschaffen, sondern um eine stärkere Beteilung der Gesundheitskosten des Gesumdheitssystems auf einkommensstärkere Bevölkerungsgruppen.

So soll sichergestellt werden, dass sich jeder abhängig von der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an der Finanzierung des Gesundheitssystem mindestens in dem Umfang beteiligt, der bei der GKV fällig wäre. Der Kerngedanke dabei ist das Solidarprinzip, dass starke Schultern schwache mittragen sollen.

Gerade vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des BVerfG dürfte sich selbst bei einer Mehrbelastung für die meisten Beamten finanziell wenig ändern. Diese Kosten müssten dann vom Dienstherrn vollständig übernommen werden, um eine amtsangemessene Besoldung zu gewährleisten.

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