Autor Thema: Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?  (Read 4925 times)

Ratsuchender12

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Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« am: 13.09.2021 17:13 »
Hallo in die Runde,

ich bin etwas ratlos und hoffe hier Tipps zu erhalten, wie ich mich am klügsten Verhalten soll.

- Person A (mein Kollege) unternimmt einen Versuch, einen Auftrag der unterschwellig vergeben werden kann, an ein Unternehmen zu vergeben, in welchem der Bruder von Person A im (provisionsbasierten) Vertrieb arbeitet. Ich stelle dies zufällig fest. Der Stückpreis ist zudem 200% über dem, was wir normalerweise dafür zahlen. Da es wenigstens ein Verstoß gegen unsere Compliancerichtlinie ist, teile ich unserer Vorgesetzten dies mit. Kurzes blabla, alles halb so wild, Mantel des Schweigens. Auftrag wird nicht vergeben bzw. meint die Vorgesetzte, dass man dann halt ein paar Angebote einholen soll und dann ginge das schon.

- Person A schließt wenig später ohne Zeichnungsberechtigung einen Vertrag. Soweit, so harmlos. Der Vertrag täuscht arglistig darüber hinweg, dass er ein kostenpflichtiger Vertrag ist ("Abofalle"). Es kommt zur ersten Rechnung. Diese wird aus Dummheit oder weil man den Fehler verschleiern will von Person A kontiert und vom Vorgesetzten zur Zahlung angewiesen. Das Geld (mittlerer vierstelliger Betrag) geht irgendwo in den afrikanischen Dschungel ohne Gegenleistung.

Kurze Zeit später geht die zweite Rechnung dafür ein (ist ein Laufzeitvertrag) und landet durch einen Irrtum bei mir. Mir dämmert nach drei Sekunden, dass damit was nicht stimmt. Ich recherchiere und stelle fest, dass Kollege A und meine Vorgesetzte die Gelder überwiesen haben. Eine persönliche Bereicherung kann man getrost ausschließen. Meiner laienhaften Meinung nach haben wir aber wenigstens grob fahrlässig Gelder veruntreut.

Da meine Vorgesetzte involviert ist, wende ich mich analog unserer Compliancerichtlinie an die nächsthöhere Stelle. Stellv. Dienststellenleitung. Man gibt sich verständnisvoll und wird das mit der Dienststellenleitung klären. Eine weitere Zahlung sei undenkbar. Konsequenzen für die Beteiligten darf es auch keine Geben, wir wollen gutes Karma.

Wenige Tage später meldet sich der Hausjurist. Die Dienststellenleitung + Stellv. Dienststellenleitung + Hausjurist sind zu dem Entschluss gekommen: Der Vertrag wird gekündigt. Bis dahin (4 Jahre!) sind weiterhin Zahlungen durchzuführen. Ich soll die Rechnung kontieren und meinem Vorgesetzten hinlegen zur Zeichnung. Die Anweisung erhalte ich fernmündlich. Das Kostenrisiko sei zu groß, falls der ugandische Warlord uns verklagt. Ich frage nach der strafrechtlichen Seite, wenn ich das jetzt kontiere und meinem Vorgesetzten hinlege. Kein Problem, der Dienststellenleiter hat seinen Segen erteilt.

Da die Anweisung fernmündlich kam, bitte ich wenige Stunden später um schriftliche Anweisung per E-Mail. Der Hausjurist schickt selbige an mich, in CC die Dienststellenleiter. Offenbar wurde es dann zu heiß, nach 24h klingelt mein Telefon Sturm. Kommando zurück, nix wird bezahlt. Ok denke ich mir, alles gut. Dann ist wenigstens nur 1x Geld weg.

- Jetzt kommt der Teil, wo ich den Kaffee auf habe. Zwischen Ereignis 1 und 2 wird eine Teamleiter-Position ausgeschrieben. Ich bin in der Endrunde und unterliege meinem Kollegen A (jetzt Vorgesetzten). Absage erfolgt mündlich ohne Rechtsbelehrung. Prinzipiell war ich damit ok, bis rauskam wer die Stelle bekommt und kurz darauf dann Ereignis 2 eintrat. Ein befreundeter Kollege einer anderen DSt. meinte nun, dass es einer Rechtsbelehrung bei der Absage bräuchte, weil ich sonst immer noch Konkurrentenklage erheben könnte.

Mein Problem: Was tun? Wie klug verhalten? Wir haben jemand befördert, der ohne mit der Wimper zu zucken seinem Bruder (bzw. dessen Arbeitgeber) einen Vorteil gewährt. Der Gelder wenigstens grob fahrlässig nach Uganda transferiert hat. Die komplette Vorgesetztenstruktur in der Dienststelle tut so, als sei das nur ein "dummer Fehler". Augen zu und durch. Bin ich ein idealistischer Idiot?
Meines Erachtens habe ich folgende Optionen:
- Fresse halten, hinnehmen, in 9 Monaten endet mein Vertrag. Nach mir die Sintflut.
- Staatsanwaltschaft? Landesrechnungshof? Aber dann bin ich der ekelhafte Nestbeschmutzer wenn es aufkommt.
Die möglichen Konsequenzen der zweiten Option können mir eigentlich egal sein, aber ich habe halt noch die Hoffnung, man würde meinen Vertrag verlängern...

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar. Oder sehe ich das alles falsch und es ist sauber.





clarion

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Antw:Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #1 am: 13.09.2021 21:56 »
Hmm, gibt es noch eine Ebene drüber? Eine Anlaufstelle für Whistle Blower gibt es wohl auch Nicht?

was_guckst_du

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Antw:Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #2 am: 14.09.2021 06:52 »
...es bedarf übrigens keiner Rechtsbehelfsbelehrung bei der (schriftlichen) Absage...auf Nachfrage müssen aber die Gründe dargelegt werden..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Danielr

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Antw:Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #3 am: 23.09.2021 12:31 »
Vllt wäre das was für die Kommunalaufsicht. Zumindest wenn ihr eine seid. Deine Ideen mit Staatsanwaltschaft Landesrechnungshof war schon nicht schlecht.  Wer ist für eure Aufsicht zuständig?

One

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Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #4 am: 23.09.2021 12:59 »
In einem solchen Fall ist die jeweilige Interne Revision zuständig. Eine solche Stelle bzw. eine Interne Revision ist zumindest in großen Behörden meines Wissens nach mittlerweile Standard und in manchen Bundesländern ab einer bestimmten Behördengröße sogar verpflichtend.

Gibt es keine Interne Revision so gibt es aber eine übergeordnete Stelle/Behörde, die Dienst- und Rechtsaufsicht führt. In einem solchen Fall, sollte man sich meiner Ansicht nach dann dorthin wenden.

Tagelöhner

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Antw:Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #5 am: 24.09.2021 07:56 »
Der hier beschriebene Sumpf ist aber nicht zufällig in Berlin?  ;D

Es scheint halt doch etwas dran zu sein, Deutschland ist auf dem Besten Weg zur Bananenrepublik zu werden oder ist es sogar schon geschehen?

Wenn Du diesen Laden eh verlassen wirst, tu halt was Deinem offensichtlich noch korrekten Rechtsverständnis entspricht und verschaffe Dir etwas Genugtuung. Ansonsten würde ich den Ball flach halten, denn wer im Sumpf das Strampeln anfängt, geht nur ebenfalls schneller unter.

Ratsuchender12

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Antw:Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #6 am: 28.09.2021 10:59 »
Entschuldigt meine späte Rückmeldung. Mittlerweile hat sich die Situation weiter entwickelt. Zuerst zu eurem Input:

Hmm, gibt es noch eine Ebene drüber? Eine Anlaufstelle für Whistle Blower gibt es wohl auch Nicht?
Wir sind eine Uni. Ich wüsste gerade nicht, wer darüber Ansprechpartner wäre. Kultusministerium?

Vllt wäre das was für die Kommunalaufsicht. Zumindest wenn ihr eine seid. Deine Ideen mit Staatsanwaltschaft Landesrechnungshof war schon nicht schlecht.  Wer ist für eure Aufsicht zuständig?
Siehe eins drüber. Ich vermute der LRH hat über unseren Haushalt die Aufsicht.

Gibt es keine Interne Revision so gibt es aber eine übergeordnete Stelle/Behörde, die Dienst- und Rechtsaufsicht führt. In einem solchen Fall, sollte man sich meiner Ansicht nach dann dorthin wenden.
Wir vor Ort haben keine.

Nachdem man erst angewiesen hatte, die Rechnung zu begleichen, hatte man ja auf meine Bitte um schriftliche Anweisung die Rolle rückwärts gemacht und das wieder revidiert. Es gab "Kontakt" mit dem Zahlungsempfänger, welcher auf den weiteren Zahlungen beharrt.

Da der Zahlungsempfänger "hartnäckig" ist, hat man die Rolle rückwärts von der Rolle rückwärts gemacht. Ich habe wieder Anweisung erhalten, die Rechnung zur Zahlung vorzubereiten und meiner Chefin zu geben zur Zeichnung.

Ich habe daraufhin unseren Hausjuristen schriftlich kontaktiert und ihn gebeten doch bitte einmal nicht einfach nur die zivilrechtliche Seite zu beleuchten sondern ganz speziell die strafrechtliche Seite. Hier wären doch alle Merkmale einer Veruntreuung von Haushaltsmitteln erfüllt.

Geantwortet hat mir darauf nicht unser Jurist sondern der StV DStL, was mich schon sehr wundert. Aber auch nur mit zivilrechtlichem Gewäsch. Verträge seien einzuhalten und wir hätten den nunmal unterschrieben und arbeitsrechtliche Konsequenzen müsse keiner von uns befürchten wenn wir weiter zahlen. Ja, das verstehe ich sogar. Das gehört aber alles zum Zivilrecht und nicht zum Strafrecht.

Ich muss jedenfalls eine Entscheidung treffen.

Muenchner82

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Antw:Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #7 am: 28.09.2021 13:01 »
Der hier beschriebene Sumpf ist aber nicht zufällig in Berlin?  ;D

Kann auch genauso gut bayerische CSU Seilschaft sein!

Bastel

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Antw:Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #8 am: 28.09.2021 13:07 »
Afrikanischer Dschungel spricht für Berlin ::)

was_guckst_du

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Antw:Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #9 am: 28.09.2021 13:15 »
...ist aber nicht untypisch für Universitäten...die haben es nicht so mit Ausschreibungs - u. Vergaberecht 8)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #10 am: 28.09.2021 13:19 »
...ist aber nicht untypisch für Universitäten...die haben es nicht so mit [...] [R]echt 8)...

Habe das mal sinnvoll gekürzt.

Kommunalgenie

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Antw:Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #11 am: 28.09.2021 14:42 »
...ist aber nicht untypisch für Universitäten...die haben es nicht so mit Ausschreibungs - u. Vergaberecht 8)...

Selbst Bundesbehörden haben damit Probleme. Siehe Maskenbeschaffung im Gesundheitsministerium im Open-House-Verfahren...

clarion

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Antw:Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #12 am: 28.09.2021 19:30 »
Wenn aber öffentliche  Gelder in den Dschungel verschwinden bei Null Gegenleistung muss das doch gestoppt werden, als ob ein Warlord vor einem Gericht  klagen würde. 

Schmitti

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Antw:Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #13 am: 01.10.2021 08:47 »
Bin ich ein idealistischer Idiot?
Meines Erachtens habe ich folgende Optionen:
- Fresse halten, hinnehmen, in 9 Monaten endet mein Vertrag. Nach mir die Sintflut.
- Staatsanwaltschaft? Landesrechnungshof? Aber dann bin ich der ekelhafte Nestbeschmutzer wenn es aufkommt.
Die möglichen Konsequenzen der zweiten Option können mir eigentlich egal sein, aber ich habe halt noch die Hoffnung, man würde meinen Vertrag verlängern...
Warum möchte man sein Arbeitsverhältnis verlängern bei einem AG, bei dem solche Abläufe wie dargestellt herrschen? Option 2, und tschüss.

Saggse

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Antw:Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?
« Antwort #14 am: 06.10.2021 14:24 »
Warum möchte man sein Arbeitsverhältnis verlängern bei einem AG, bei dem solche Abläufe wie dargestellt herrschen?
Wenn das Schmerzensgeld, was am Ende des Monats auf dem Konto eingeht, in einem günstigen Verhältnis zum subjektiv wahrgenommenen Aufwand der erbrachten Arbeitsleistung steht, wäre das schon mal ein Argument. Auch Arbeitgeber gibt es nun mal nicht als Bausatz, sondern nur als Gesamtpaket, und irgendwas ist eigentlich immer.