Autor Thema: Arbeitszeitkorridor vs Rahmensarbeitszeit  (Read 2245 times)

Beluev

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Arbeitszeitkorridor vs Rahmensarbeitszeit
« am: 13.09.2021 19:31 »
Liebe Foristinnen und Foristen,
kann mir jemand erklären, ob, wenn man einen Arbeitszeitkorridor in einer DV definiert, die tägliche Zeit, in der man seine Arbeit erledigen darf zusätzlich sehr weit gestalten kann? Also bspw. 45 Stunden pro Woche, die zwischen 6 und 22 Uhr an 5 Tagen geleistet werden können.
Hintergrund ist, dass wir eine Rahmenarbeitszeit von 6-22 Uhr haben, was ja eigentlich gar nicht geht. Und was es quasi unmöglich macht für Überstunden Zuschläge zu erhalten. Aber es bietet auch viel Flexibilität.
Ich bin nicht sicher, ob ich die Konzepte Rahmenarbeitszeit versus Korridor komplett verstehe, da ich bei letztere, doch auch die Rahmenzeit definieren müsste in der täglich gearbeitet werden kann.

Spid

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Antw:Arbeitszeitkorridor vs Rahmensarbeitszeit
« Antwort #1 am: 13.09.2021 19:50 »
Rahmenarbeitszeit und Arbeitsteitkorridor dürfen nicht parallel zueinander eingerichtet werden. Beides sind keine Arbeitszeitmodelle, sondern lediglich Modelle zur Vermeidung zuschlagspflichtiger Überstunden.

Beluev

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Antw:Arbeitszeitkorridor vs Rahmensarbeitszeit
« Antwort #2 am: 13.09.2021 19:55 »
Aber wann darf man denn bei einem Arbeitszeitkorridor seine tägliche Arbeit verrichten? Wie ist das geregelt?

Spid

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Antw:Arbeitszeitkorridor vs Rahmensarbeitszeit
« Antwort #3 am: 13.09.2021 20:04 »
Wenn nichts anderes in der Betriebs-/Dienstvereinbarung festgelegt ist, legt der AG die Lage der Arbeitszeit fest.