Ich würde ersteinmal klären ob eine Privatversicherung hier überhaupt Sinn macht. Die GKV mit eventuellen Zusatzversicherungen kann günstiger und die bessere Wahl sein. Plant ihr Kinder? Dann müssten die auch PKV versichert werden und die Konstenübernahme der Krankenkasse im Krankheitsfall der Kinder (Lohnfortzahlung für die Frau) fallen weg.
Hallo,
das ist keine Frage der Sinnhaftigkeit GKV vs PKV, sondern was ist wann notwendig.
Fall 1: Wenn die Ehefrau keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, dann ist sie Beihilfeberechtigt. In NRW vermutlich 50%. Die anderen 50% kann über eine PKV abgedeckt werden. Die Kosten richten sich nach Gesundheit und Alter der Ehefrau.
Fall 2: Die Ehefrau geht einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. In diesem Fall muss (nicht kann) sie in die GKV. Dies gilt auch für befristete sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten.
Ich hab das Spiel alles schon mit meiner Frau durch. Sie hat 3 Jahre immer wieder befristete Arbeitsverträge bekommen. Da hieß es rein in die GKV und raus aus der PKV. Nach 10 Monaten (Ablauf der Befristung) wieder rein in die PKV und raus aus der GKV.
Jetzt ist sie unbefristet als Angestellte im öD, in der GKV und hat eine Zusatz-PKV ohne Gesundheitscheck und ohne Wartezeit, weil meine Frau 10 Jahre in der PKV war.
BTW: die DEBEKA hat neben einer PKV auch eine GKV (DEBEKA BKK). Das war dann bei den Wechseln immer von Vorteil, weil wir das in der Geschäftsstelle in einem Rutsch erledigen konnten und Mitarbeiter hatten, die sich damit auskannten.
Hinzu kommt: Wie soll eine GKV für den nicht arbeiteten Lebenspartner eines Beamten / einer Beamtin die GKV-Beiträge berechnen? Sicher nicht durch den Bruttobetrag, der auf dem Besoldungsbescheid steht.
Das würde nur gehen, wenn der Lebenspartner freiwillig in der GKV ist. Dann zahlt man den Höchstsatz. Das sind z. Zt. 929,80 € monatlich, natürlich ohne Zuschuss von der Bezügestelle. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die 50% PKV teurer ist.
Der einzige Vorteil einer GKV des nicht arbeiteten Lebenspartner tritt im Fall einer Scheidung ein, wenn der nicht arbeitende Lebenspartner dann schon 55 Jahre alt ist. In diesem Fall muss der nicht arbeitende Lebenspartner in der PKV bleiben, hat keinen Anspruch mehr auf Beihilfe und muss die PKV dann zu 100% selber zahlen, wenn es blöd läuft, dann aus ALG II.
VG
PS: Mich wundert es immer, dass im Beamtenforum immer mal wieder darüber diskutiert wird. PKV vs GKV. So schwer ist das nicht.