Autor Thema: [NW] Krankenversicherung für Ehefrau  (Read 3081 times)

Denver

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[NW] Krankenversicherung für Ehefrau
« am: 13.09.2021 20:39 »
Guten Abend, ich bin ganz neu und habe eine Nachfrage. Ich hoffe ich bin im richtigen Thema. Ich bin Beamter beim Land NRW. Ich beabsichtige eine Person zu ehelichen, die aus einem Nicht-EU-Staat kommt. Nur damit keine Vorurteile entstehen, ich kenne meine Partnerin seit über 10 Jahren, also Probezeit genug :-))
Sie würde zunächst nicht arbeiten, aber sich natürlich Arbeit suchen, was m. E. auch kein Problem sein sollte. Sie spricht sehr gut deutsch usw. Das ist aber nicht das Thema.
Sie würde als meine Ehefrau Beihilfe bekommen. Ich meine 70%. Für die übrigen 30 % würde ich sie dann privat absichern. Ist das problematisch bzw. was würde so etwas ca. monatlich kosten. Und was würde passieren, wenn sie dann anfangen würde zu arbeiten. Vielleicht kann mir da jemand etwas zu sagen. Ich sage schon mal danke vorab :-)
« Last Edit: 14.09.2021 02:21 von Admin2 »

BStromberg

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Antw:[NW] Krankenversicherung für Ehefrau
« Antwort #1 am: 14.09.2021 07:36 »
Kosten:

Genau so einem Versicherungsvertreter schildern und dann Preise vergleichen.

Mittelfristszenario:

Die Frau als beihilfefähige Person fällt aus dem Beihilfesystem raus, sobald ein gewisses Einkommen erzielt wird. Wir unterstellen mal, dass dieses Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung generiert wird... in diesem Fall wäre die GKV über Arbeit vorrangig vor der PKV+Beihilfe über den Ehemann. In solchen Fällen kann man die private Ergänzungsversicherung (PKV) oftmals gegen kleines Entgelt "ruhend stellen" lassen, um (z.B. im Falle einer Kündigung oder bei Aufgabe der Beschäftigung) wieder auf PKV+Beihilfe zurückzugreifen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

HansGeorg

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Antw:[NW] Krankenversicherung für Ehefrau
« Antwort #2 am: 14.09.2021 08:15 »
Ich würde ersteinmal klären ob eine Privatversicherung hier überhaupt Sinn macht. Die GKV mit eventuellen Zusatzversicherungen kann günstiger und die bessere Wahl sein. Plant ihr Kinder? Dann müssten die auch PKV versichert werden und die Konstenübernahme der Krankenkasse im Krankheitsfall der Kinder (Lohnfortzahlung für die Frau) fallen weg.

Denver

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Antw:[NW] Krankenversicherung für Ehefrau
« Antwort #3 am: 14.09.2021 20:16 »
Schon mal vielen Dank für die Antworten. Kinder sind nicht mehr geplant. Von daher werde ich mal entsprechend vergleichen.

Winni

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Antw:[NW] Krankenversicherung für Ehefrau
« Antwort #4 am: 19.09.2021 13:10 »
Ich würde ersteinmal klären ob eine Privatversicherung hier überhaupt Sinn macht. Die GKV mit eventuellen Zusatzversicherungen kann günstiger und die bessere Wahl sein. Plant ihr Kinder? Dann müssten die auch PKV versichert werden und die Konstenübernahme der Krankenkasse im Krankheitsfall der Kinder (Lohnfortzahlung für die Frau) fallen weg.

Hallo,

das ist keine Frage der Sinnhaftigkeit GKV vs PKV, sondern was ist wann notwendig.
Fall 1: Wenn die Ehefrau keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, dann ist sie Beihilfeberechtigt. In NRW vermutlich 50%. Die anderen 50% kann über eine PKV abgedeckt werden. Die Kosten richten sich nach Gesundheit und Alter der Ehefrau.
Fall 2: Die Ehefrau geht einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. In diesem Fall muss (nicht kann) sie in die GKV. Dies gilt auch für befristete sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten.

Ich hab das Spiel alles schon mit meiner Frau durch. Sie hat 3 Jahre immer wieder befristete Arbeitsverträge bekommen. Da hieß es rein in die GKV und raus aus der PKV. Nach 10 Monaten (Ablauf der Befristung) wieder rein in die PKV und raus aus der GKV.
Jetzt ist sie unbefristet als Angestellte im öD, in der GKV und hat eine Zusatz-PKV ohne Gesundheitscheck und ohne Wartezeit, weil meine Frau 10 Jahre in der PKV war.

BTW: die DEBEKA hat neben einer PKV auch eine GKV (DEBEKA BKK). Das war dann bei den Wechseln immer von Vorteil, weil wir das in der Geschäftsstelle in einem Rutsch erledigen konnten und Mitarbeiter hatten, die sich damit auskannten.

Hinzu kommt: Wie soll eine GKV für den nicht arbeiteten Lebenspartner eines Beamten / einer Beamtin die GKV-Beiträge berechnen? Sicher nicht durch den Bruttobetrag, der auf dem Besoldungsbescheid steht.
Das würde nur gehen, wenn der Lebenspartner freiwillig in der GKV ist. Dann zahlt man den Höchstsatz. Das sind z. Zt. 929,80 € monatlich, natürlich ohne Zuschuss von der Bezügestelle. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die 50% PKV teurer ist.

Der einzige Vorteil einer GKV des nicht arbeiteten Lebenspartner tritt im Fall einer Scheidung ein, wenn der nicht arbeitende Lebenspartner dann schon 55 Jahre alt ist. In diesem Fall muss der nicht arbeitende Lebenspartner in der PKV bleiben, hat keinen Anspruch mehr auf Beihilfe und muss die PKV dann zu 100% selber zahlen, wenn es blöd läuft, dann aus ALG II.


VG

PS: Mich wundert es immer, dass im Beamtenforum immer mal wieder darüber diskutiert wird. PKV vs GKV. So schwer ist das nicht.

Guardian

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Antw:[NW] Krankenversicherung für Ehefrau
« Antwort #5 am: 21.09.2021 13:01 »

PS: Mich wundert es immer, dass im Beamtenforum immer mal wieder darüber diskutiert wird. PKV vs GKV. So schwer ist das nicht.

So einfach aber wohl auch nicht.  ;) Meine Frau bleibt (zunächst) freiwillig in der GKV versichert und muss dort (nach Prüfung meines Einkommens) den Mindestbeitrag in Höhe von 206,14 € zahlen. Der Mindestbeitrag wird meines Wissens nach einem fiktiven Einkommen eines Tarifbeschäftigten festgelegt.

Bob Kelso

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Antw:[NW] Krankenversicherung für Ehefrau
« Antwort #6 am: 21.09.2021 14:28 »

PS: Mich wundert es immer, dass im Beamtenforum immer mal wieder darüber diskutiert wird. PKV vs GKV. So schwer ist das nicht.

So einfach aber wohl auch nicht.  ;) Meine Frau bleibt (zunächst) freiwillig in der GKV versichert und muss dort (nach Prüfung meines Einkommens) den Mindestbeitrag in Höhe von 206,14 € zahlen. Der Mindestbeitrag wird meines Wissens nach einem fiktiven Einkommen eines Tarifbeschäftigten festgelegt.

Mindestgrenze: Für alle freiwilligen Versicherten liegt die monatliche Mindesteinnahmegrenze bei 1038,33 Euro.

Winni

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Antw:[NW] Krankenversicherung für Ehefrau
« Antwort #7 am: 21.09.2021 21:09 »

PS: Mich wundert es immer, dass im Beamtenforum immer mal wieder darüber diskutiert wird. PKV vs GKV. So schwer ist das nicht.

So einfach aber wohl auch nicht.  ;) Meine Frau bleibt (zunächst) freiwillig in der GKV versichert und muss dort (nach Prüfung meines Einkommens) den Mindestbeitrag in Höhe von 206,14 € zahlen. Der Mindestbeitrag wird meines Wissens nach einem fiktiven Einkommen eines Tarifbeschäftigten festgelegt.

Mindestgrenze: Für alle freiwilligen Versicherten liegt die monatliche Mindesteinnahmegrenze bei 1038,33 Euro.


Sagen wir mal so: Es kommt darauf an in welcher Besoldungsgruppe der TE steckt.
Ein Kollege von mir hatte mal folgende Konstellation: Er Beamter in der PKV, Sie halbtags arbeitend in der GKV, Kinder über Sie ebenfalls in der GKV. So weit, so gut.
Jetzt kommt das ABER: Durch Sold-Erhöhung und Auszahlung eines Arbeitszeitkontos lag er innerhalb eines Kalenderjahres über dem Beitragsbemessungssatz. Das ist der GKV aufgefallen und die Kinder waren im besagten Kalenderjahr rückwirkend freiwillig in der GKV zu führen, was eine saftige Nachzahlung in der GKV zur Folge hatte. Er hat dann die Kinder in die PKV mit 80% Beihilfe übernommen. Die über die Jahre ersparten PKV-Beiträge sind der GKV-Nachzahlung zum Opfer gefallen.

ERGO: Schlau machen! Auch was passiert, wenn man als Beamter einen höheren Sold bekommt. Das kann dann in der GKV schnell nach hinten los gehen.

TonyBox

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Antw:[NW] Krankenversicherung für Ehefrau
« Antwort #8 am: 22.09.2021 07:40 »

PS: Mich wundert es immer, dass im Beamtenforum immer mal wieder darüber diskutiert wird. PKV vs GKV. So schwer ist das nicht.

So einfach aber wohl auch nicht.  ;) Meine Frau bleibt (zunächst) freiwillig in der GKV versichert und muss dort (nach Prüfung meines Einkommens) den Mindestbeitrag in Höhe von 206,14 € zahlen. Der Mindestbeitrag wird meines Wissens nach einem fiktiven Einkommen eines Tarifbeschäftigten festgelegt.

Mindestgrenze: Für alle freiwilligen Versicherten liegt die monatliche Mindesteinnahmegrenze bei 1038,33 Euro.


Sagen wir mal so: Es kommt darauf an in welcher Besoldungsgruppe der TE steckt.
Ein Kollege von mir hatte mal folgende Konstellation: Er Beamter in der PKV, Sie halbtags arbeitend in der GKV, Kinder über Sie ebenfalls in der GKV. So weit, so gut.
Jetzt kommt das ABER: Durch Sold-Erhöhung und Auszahlung eines Arbeitszeitkontos lag er innerhalb eines Kalenderjahres über dem Beitragsbemessungssatz. Das ist der GKV aufgefallen und die Kinder waren im besagten Kalenderjahr rückwirkend freiwillig in der GKV zu führen, was eine saftige Nachzahlung in der GKV zur Folge hatte. Er hat dann die Kinder in die PKV mit 80% Beihilfe übernommen. Die über die Jahre ersparten PKV-Beiträge sind der GKV-Nachzahlung zum Opfer gefallen.

ERGO: Schlau machen! Auch was passiert, wenn man als Beamter einen höheren Sold bekommt. Das kann dann in der GKV schnell nach hinten los gehen.


Natürlich muss man in diesen Fällen aufpassen. ABER

Es wird hier das Einkünfte ohne Familienzuschläge genutzt. Da es sich um Einkünfte handelt darf man von den Bruttobezügen die Familienzuschläge rausrechnen und zusätzlich Werbungskosten abziehen. Wenn man dann über die Versicherungspflichtgrenze kommt müssen die Kinder privat versichert werden.

Natürlich dürfen die Kinder selber nur ein geringes Einkommen haben. Dies ist dann aber bei der GKV geregelt.