Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Anerkennung der Erfahrungsstufen eines SAZ 8

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Trey:
Hallo, ich denke es gibt über das o.g. Thema bestimmt schon 1000 Threads, aber so wirklich habe ich zu meiner Konstellation was gefunden.

Ich war von 7/2006 - 6/2014 Soldat auf Zeit für 8 Jahre.

Habe eine Berufsausbildung (ZAW) über die BW gemacht (21 Monate). Habe Berufsspezifisch meinen Dienst geleistet.

Bin dann normal ausgeschieden, hab 1 Jahr studiert und hab dann ein JOB-Angebot im Bereich öffentlicher Dienst Bund (Tarifbeschäftigter, KEIN BEAMTER) angenommen.

Als ich dann im Oktober 2015 beim öD Bund anfing, sagte man mir, dass mir keine Erfahrung angerechnet werden kann, da mein jetztiger Job nichts mit der BW zu tun hatte. Ebenso sei die Zeit zw. BW und meinem jetzigen Job schädlich gewesen.

Kann mir wer das bestätigen bzw. hat da Erfahrungen?

Spid:
Da keine einschlägige Berufserfahrung und kein vorheriges Arbeitsverhältnis zum Bund vorlag, gab es keinen Anspruch. Man hätte förderliche Zeiten berücksichtigen können, wenn das zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich gewesen wäre - war es aber nicht, denn Du bist ja auch für Stufe 1 gekommen.

ike:

--- Zitat von: Trey am 14.09.2021 08:09 ---Als ich dann im Oktober 2015 beim öD Bund anfing, sagte man mir, dass mir keine Erfahrung angerechnet werden kann, da mein jetztiger Job nichts mit der BW zu tun hatte.

--- End quote ---

Wie haben nun das Jahr 2021 christlicher Zeitrechnung.

WasDennNun:

--- Zitat von: ike am 14.09.2021 15:09 ---
--- Zitat von: Trey am 14.09.2021 08:09 ---Als ich dann im Oktober 2015 beim öD Bund anfing, sagte man mir, dass mir keine Erfahrung angerechnet werden kann, da mein jetztiger Job nichts mit der BW zu tun hatte.

--- End quote ---

Wie haben nun das Jahr 2021 christlicher Zeitrechnung.

--- End quote ---
Und?
Die nachträgliche Anerkennung wirkt sich doch auf das heutige Entgelt aus.
Aber da dort nichts anzuerkennen ist, ist zumindest das Gewissen beruhigt, dass man nicht verarscht wurde, sondern nur schlecht verhandelt hat. 8)

ike:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.09.2021 09:03 ---
--- Zitat von: ike am 14.09.2021 15:09 ---
--- Zitat von: Trey am 14.09.2021 08:09 ---Als ich dann im Oktober 2015 beim öD Bund anfing, sagte man mir, dass mir keine Erfahrung angerechnet werden kann, da mein jetztiger Job nichts mit der BW zu tun hatte.

--- End quote ---

Wie haben nun das Jahr 2021 christlicher Zeitrechnung.

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Und?
Die nachträgliche Anerkennung wirkt sich doch auf das heutige Entgelt aus.
Aber da dort nichts anzuerkennen ist, ist zumindest das Gewissen beruhigt, dass man nicht verarscht wurde, sondern nur schlecht verhandelt hat. 8)

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
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§ 37 Ausschlussfrist

(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche aus einem Sozialplan.

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