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FoBi während "krank ohne Bescheinigung"
(1/1)
ichEinfachUnverbeamtet:
Guten Morgen @ community,
ich habe mich Do+Fr krank ohne AU gemeldet. Auf dem hausinternen Rückmeldeschein habe ich unter "Dienstaufnahmebeginn" den Samstag angegeben. Ich habe zwar kein Wochenenddienst, dachte mir jedoch, wenn ich Montag angebe, war ich ja vier Tage krank ohne AU (Do+Fr+Sa+So). Und theoretisch hätte ich ja Samstag in der Tat arbeiten können.
1. Frage:
Meine PersAbt meint nun, dass das ja ein Witz sei. Ich war erst Montag wieder auf Arbeit, also war der Dienstaufnahmebeginn Montag, nicht Samstag. Würde bedeuten, ich habe keine AU-Bescheinigung für diese 4 Tage.
Hat die PersAbt recht mit Dienstaufnahme = Montag oder ich mit Dienstaufnahme = Samstag?
2. Frage:
Ich habe an dem besagten Do+Fr ein Webinar mitgemacht ( 2 x 7 Std.). Trotz Krankschreibung ein Webinar zu absolvieren ist m.E. für die Genesung nicht hinderlich. Ich lag mit Notebook auf der Couch. Aber auch das sieht meine PersAbt anders. Sie unterstellt mir nun, dass ich nur "krank gefeiert" habe, um die FoBi mitmachen zu können.
Muss ich hier irgend etwas für meine "Unschuld" beweisen?
Spid:
1. Die PersAbt. Der Zeitpunkt einer "Dienstaufnahme" ist aber völlig unbeachtlich. Maßgeblich ist das Ende der Arbeitsunfähigkeit.
2. Nein.
Fragmon:
--- Zitat von: ichEinfachUnverbeamtet am 14.09.2021 08:21 ---Guten Morgen @ community,
ich habe mich Do+Fr krank ohne AU gemeldet. Auf dem hausinternen Rückmeldeschein habe ich unter "Dienstaufnahmebeginn" den Samstag angegeben. Ich habe zwar kein Wochenenddienst, dachte mir jedoch, wenn ich Montag angebe, war ich ja vier Tage krank ohne AU (Do+Fr+Sa+So). Und theoretisch hätte ich ja Samstag in der Tat arbeiten können.
1. Frage:
Meine PersAbt meint nun, dass das ja ein Witz sei. Ich war erst Montag wieder auf Arbeit, also war der Dienstaufnahmebeginn Montag, nicht Samstag. Würde bedeuten, ich habe keine AU-Bescheinigung für diese 4 Tage.
Hat die PersAbt recht mit Dienstaufnahme = Montag oder ich mit Dienstaufnahme = Samstag?
2. Frage:
Ich habe an dem besagten Do+Fr ein Webinar mitgemacht ( 2 x 7 Std.). Trotz Krankschreibung ein Webinar zu absolvieren ist m.E. für die Genesung nicht hinderlich. Ich lag mit Notebook auf der Couch. Aber auch das sieht meine PersAbt anders. Sie unterstellt mir nun, dass ich nur "krank gefeiert" habe, um die FoBi mitmachen zu können.
Muss ich hier irgend etwas für meine "Unschuld" beweisen?
--- End quote ---
Das sieht man mal was der Dank ist, wenn man einerseits Rücksicht auf die Kollegen nimmt und parallel noch möglich viel für seinen AG tun möchte. Einfach nur eine kranke Sichtweise im öD.
ichEinfachUnverbeamtet:
--- Zitat ---1. Die PersAbt. Der Zeitpunkt einer "Dienstaufnahme" ist aber völlig unbeachtlich. Maßgeblich ist das Ende der Arbeitsunfähigkeit.
--- End quote ---
Na dann habe ich ja mit der "Dienstaufnahme" bekannt gegeben, dass ich seit Samstag wieder hätte arbeiten können. ;D ;D
--- Zitat ---Das sieht man mal was der Dank ist, wenn man einerseits Rücksicht auf die Kollegen nimmt und parallel noch möglich viel für seinen AG tun möchte. Einfach nur eine kranke Sichtweise im öD.
--- End quote ---
Na ja, man kann es eben auch anders auslegen. Und zwar so, als hätte ich extra für die FoBi krank gemacht ??? Je nach Nasenfaktor oder Beliebtheitsgrad in der PersAbt ;D ;D Und da stehe ich als Querulant wohl eher weiter hinten was Nasenfaktor angeht ::)
Organisator:
--- Zitat von: ichEinfachUnverbeamtet am 14.09.2021 09:07 ---Na dann habe ich ja mit der "Dienstaufnahme" bekannt gegeben, dass ich seit Samstag wieder hätte arbeiten können. ;D ;D
--- End quote ---
Tja, ist halt etwas unschlau vom Personalbereich wenn sie zwar das Ende der Erkrankung wissen wollen, aber nach der Dienstaufnahme fragen.
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