Hallo Schwarmintelligenz, ich würde mich über schlaue Meinungen freuen:
Ich soll eine Daueraufgabe (Gentechnikrecht) übernehmen.
Bisher war ich nach dem Wissenschaftszeitgesetz befristet, fast immer über Drittmittel, seit langem beim selben AG.
Die Höchstdauer kommt langsam in Sichtweite.
Nun ist mein Eindruck, dass die in Aussicht gestellte Hausstelle doch wieder befristet werden soll.
Wäre das zulässig?
Wegen der Daueraufgabe kann das doch schwerlich mit persönlicher Qualifikationszeit begründet werden.
Da man bei dieser Aufgabe eine gewisse erhöhte Verantwortung trägt - ist es angemessen, E14 zu fordern?
Herzlichen Dank schonmal für Antworten!