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Befristung bei Daueraufgabe

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scientist:
Hallo Schwarmintelligenz, ich würde mich über schlaue Meinungen freuen:
Ich soll eine Daueraufgabe (Gentechnikrecht) übernehmen.
Bisher war ich nach dem Wissenschaftszeitgesetz befristet, fast immer über Drittmittel, seit langem beim selben AG.
Die Höchstdauer kommt langsam in Sichtweite.
Nun ist mein Eindruck, dass die in Aussicht gestellte Hausstelle doch wieder befristet werden soll.
Wäre das zulässig?
Wegen der Daueraufgabe kann das doch schwerlich mit persönlicher Qualifikationszeit begründet werden.
Da man bei dieser Aufgabe eine gewisse erhöhte Verantwortung trägt - ist es angemessen, E14 zu fordern?

Herzlichen Dank schonmal für Antworten!

Spid:
Es wurde nichts geschildert, das dies unzulässig erscheinen ließe.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Zu dieser wurde sich nicht eingelassen.

Lars73:
"Wäre das zulässig?"
Es kommt auf die Aufgabe und den eventuellen Befristungsgrund an.

"Da man bei dieser Aufgabe eine gewisse erhöhte Verantwortung trägt - ist es angemessen, E14 zu fordern?"
Was ist denn die genaue Aufgabe? Fordern kann man viel. Die Eingruppierung hängt von den übertragenden Aufgaben ab. E13 deckt Verantwortung locker ab. Heraushebungsmerkmal der E14 ist "besondere Schwierigkeit und Bedeutung". Da kommt es auf die Aufgaben an. Alles was schon in der entsprechenden Tätigkeit mit wissenschaftlicher Hochschulbildung steckt ist verbraucht. Es muss sich daraus hervorheben.

WasDennNun:
Natürlich kann man ein Entgelt in Höhe der EG14 fordern.
Und wenn der AG die Möglichkeit hat dir entsprechende Aufgaben/Tätigkeiten zu übertragenen, könnte man auch eine entsprechende tarifliche Eingruppierung einfordern.
Am Ende bleibt es alleine Dir überlassen, deine Arbeitskraft für ein Dir genehmes Entgelt zur Verfügung zu stellen.

clarion:
Was kommt nach dieser Befristung? Wäre es nicht langsam Zeit für den Absprung?

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