Was kann es schöneres geben, als irgendwo FREIWILLIG für Lohn der Entgeltgruppe X anzufangen und dann nach kurzer Zeit (scheinbar unstrittig) attestiert zu bekommen, dass man absehbar mit Entgeltgruppe X+2 vergütet wird!
Entweder haben Sie bei der Einstellung gepennt, weil Sie sich nicht schlau gemacht haben (jedenfalls waren Sie zufrieden mit den Bedingungen bei der Einstellung) oder aber Sie überspannen den Bogen emotional ein wenig, wenn Sie jetzt
"mit der Brechstange" auf die EG8 pochen (so kommt es rüber beim Lesen).
Ja, wenn die Tätigkeiten der Stelle das Niveau von EG8 hergeben, haben Sie einen durch Eingruppierungsfeststellungklage gerichtlich überprüfbaren Anspruch auf die korrekte Entgeltgruppe.
Wie vom
Tarifgott schon zum Ausdruck gebracht: Ihre persönliche Leistung und die Eingruppierung stehen dabei in keinem inneren Zusammenhang; das Vorbringen des AG mag geübte Praxis dort sein, ist tarifrechtlich so aber nicht haltbar!
Ich würde meinen (scheinbar berechtigten) Anspruch freundlich in Schriftform zum Ausdruck bringen, um meine monetären Ansprüche auf das Entgelt nach EG8 unter Beachtung der Ausschlussfristen bestmöglich zu schützen.
Den Vorgesetzten würde ich einfangen, indem er
selbstverständlich davon ausgehen darf, dass die überdurchschnittlichen Leistungen auch in Zukunft an den Tag gelegt werden.
#Klimamaßnahme wäre z.B. ne Einladung zur Pommesbude nach dem Dienst und ein paar Hopfenkaltschorlen oder alternativ einen Fresskorb.
Wenn die harte Tour gewünscht ist, tut's ne klare Ansage, dass er personalrechtlich ein Mongo ist und keinen Plan hat!