Autor Thema: Eingruppierung nach Leistung  (Read 4539 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung nach Leistung
« Antwort #15 am: 15.09.2021 09:23 »
Auf die Bereitschaft des AG kommt es aber nicht unbedingt an. Die Stadt Köthen war offenbar auch jahrelang bereit, bestimmte Entgelte zu zahlen - bis sie vor 13 Jahren Besuch vom Landesrechnungshof erhielt und im dreistelligen Umfang korrigierende Rückgruppierungen durchführte.

FGL

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Antw:Eingruppierung nach Leistung
« Antwort #16 am: 15.09.2021 18:14 »
„Warum wollen Sie denn Herrn X nicht höher eingruppieren?“ - „Ich gruppiere Herrn X überhaupt nicht ein.“ - „Vielleicht nicht Sie in persona, aber doch der AG, den Sie vertreten.“ - „Nein.“ - „Wie ‚nein‘?“ - „Einfach nur ‚nein‘, der AG gruppiert nicht ein. Herr X ist durch die tariflichen Regelungen in E6 eingruppiert.“ - „Aber das machen ja schon Sie als AG…“ - „Nein.“ - „Ich verstehe jetzt nicht, worauf Sie hinauswollen…“ - „Ich weiß - u.a. deshalb hat das LAG Y ja auch soviel zu tun.
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