Autor Thema: Zeitzuschläge am Wahlsonntag  (Read 2596 times)

TizzyK

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Zeitzuschläge am Wahlsonntag
« am: 14.09.2021 16:10 »
Moin zusammen,

ich habe eine Frage:
Ich arbeite in einer Samtgemeinde als Administrator.
Uns wurden am Wahlsonntag zur Sicherstellung des Betriebs Überstunden angeordnet.
Haben wir dadurch Anspruch auf Zeitzuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit? Oder hat der AG eine Möglichkeit diese nicht zu gewähren?

Gruß

Spid

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Antw:Zeitzuschläge am Wahlsonntag
« Antwort #1 am: 14.09.2021 16:12 »
Ja.

Der AG gewährt überhaupt nichts, er erbringt seine arbeitsvertragliche Hauptleistung.

TizzyK

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Antw:Zeitzuschläge am Wahlsonntag
« Antwort #2 am: 14.09.2021 18:10 »
Bezieht sich das Ja auf Meine erste Frage?

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Spid

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Antw:Zeitzuschläge am Wahlsonntag
« Antwort #3 am: 14.09.2021 19:14 »
Ja. Ich beantwortete die Fragen in der Reihenfolge, in der sie gestellt wurden.

Kaiser80

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Antw:Zeitzuschläge am Wahlsonntag
« Antwort #4 am: 15.09.2021 06:06 »

Haben wir dadurch Anspruch auf Zeitzuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit?

@spid
Sind die Zuschläge nach §8 Buchstaben a) und b) additiv zu c) bis f)?

Spid

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Antw:Zeitzuschläge am Wahlsonntag
« Antwort #5 am: 15.09.2021 06:14 »
Ja.

was_guckst_du

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Antw:Zeitzuschläge am Wahlsonntag
« Antwort #6 am: 15.09.2021 08:13 »
...sind 1+3=4 oder kann der Arbeitgber eine anderes Ergebnis präsentieren?.. ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen