Moin zusammen,
ich habe eine Frage:
Ich arbeite in einer Samtgemeinde als Administrator.
Uns wurden am Wahlsonntag zur Sicherstellung des Betriebs Überstunden angeordnet.
Haben wir dadurch Anspruch auf Zeitzuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit? Oder hat der AG eine Möglichkeit diese nicht zu gewähren?
Gruß