Eingruppierung nach Leistung

Begonnen von mxxpnz, 14.09.2021 13:46

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Spid

Auf die Bereitschaft des AG kommt es aber nicht unbedingt an. Die Stadt Köthen war offenbar auch jahrelang bereit, bestimmte Entgelte zu zahlen - bis sie vor 13 Jahren Besuch vom Landesrechnungshof erhielt und im dreistelligen Umfang korrigierende Rückgruppierungen durchführte.

FGL

Zitat von: Spid in 15.09.2021 07:08
,,Warum wollen Sie denn Herrn X nicht höher eingruppieren?" - ,,Ich gruppiere Herrn X überhaupt nicht ein." - ,,Vielleicht nicht Sie in persona, aber doch der AG, den Sie vertreten." - ,,Nein." - ,,Wie ,nein'?" - ,,Einfach nur ,nein', der AG gruppiert nicht ein. Herr X ist durch die tariflichen Regelungen in E6 eingruppiert." - ,,Aber das machen ja schon Sie als AG..." - ,,Nein." - ,,Ich verstehe jetzt nicht, worauf Sie hinauswollen..." - ,,Ich weiß - u.a. deshalb hat das LAG Y ja auch soviel zu tun.
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