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Zeitzuschläge am Wahlsonntag

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TizzyK:
Moin zusammen,

ich habe eine Frage:
Ich arbeite in einer Samtgemeinde als Administrator.
Uns wurden am Wahlsonntag zur Sicherstellung des Betriebs Überstunden angeordnet.
Haben wir dadurch Anspruch auf Zeitzuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit? Oder hat der AG eine Möglichkeit diese nicht zu gewähren?

Gruß

Spid:
Ja.

Der AG gewährt überhaupt nichts, er erbringt seine arbeitsvertragliche Hauptleistung.

TizzyK:
Bezieht sich das Ja auf Meine erste Frage?

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Spid:
Ja. Ich beantwortete die Fragen in der Reihenfolge, in der sie gestellt wurden.

Kaiser80:

--- Zitat von: TizzyK am 14.09.2021 16:10 ---
Haben wir dadurch Anspruch auf Zeitzuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit?


--- End quote ---
@spid
Sind die Zuschläge nach §8 Buchstaben a) und b) additiv zu c) bis f)?

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