Es stellt sich ehr die Frage, warum sollte er eine bekommen ?
Ist aber wieder Landesrecht und man müsste mal ins Beamtengesetz bei euch gucken.
Ich bin von Ernennung BaPr und A6 bis BaL und A8 in 2,5 Jahren durchgerutscht und hatte jeweils nur Anlassbeurteilungen zum BaL, A7 und A8.
Jetzt mit Wechsel auf die A9 - Stelle, andere Behörde, habe ich mir eine Regelbeurteilung geholt und wurde jetzt wieder nach 6 Monaten durch eine Anlassbeurteilung zu A9 beurteilt. Tja, dann bin ich durch mit dem Thema und habe noch 29 Jahre vor mir, aber keine Perspektiven mehr.
Grundlegend in Hamburg alle 5 Jahre Regelbeurteilungen und Anlassbeurteilungen kann man immer mit Grund abfordern.