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Rückwirkende Beantragung einer Stufenzulage gemäß § 16 (Bund) Abs. 6 TVöD

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Spid:
Welche Relevanz sollten Ausführungen von Mitarbeitervertretungen haben?

Wie der AG sich intern organisiert, ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Hier im Hause käme die Personalabteilung bei einer Stufenvorweggewährung nur bei der Umsetzung ins Spiel, wenn die Entscheidung über die Zulage getroffen worden ist.

LatteSchmecktAuchKalt:
Danke für die Informationen!

Könntest du mir evtl. noch sagen, ob hier überhaupt eine rückwirkende Gewährung möglich ist? Bei mir ginge es um 6 Monate.

Spid:
Da man rückwirkend Personal nicht binden kann, sehe ich nicht, wie das im tariflichen Rahmen möglich sein sollte.

WasDennNun:

--- Zitat von: LatteSchmecktAuchKalt am 14.09.2021 20:03 ---Danke für die Informationen!

Könntest du mir evtl. noch sagen, ob hier überhaupt eine rückwirkende Gewährung möglich ist? Bei mir ginge es um 6 Monate.

--- End quote ---
Nein.
Und das was du Antrag stellst, ist ggfls. eine Vorgehensweise deines AGs. Hat aber nichts mit dem Tarifrecht zu tun.
In der Regel initiiert eine Vorgesetzter eine solche Zulage, in dem er bei der Personalstelle einen entsprechenden Bedarf anmeldet.
Oftmals in Zusammenarbeit mit dem Betroffenen.
Zumindest war es bisher immer so bei mir, dass ich dem (zukünftigen) Vorgesetzen eine entsprechenden Textgrundlage geschrieben habe, warum ich diese Zulage erhalten muss, da ich ansonsten nicht kommen werden (oder nicht mehr bleiben werden).
Da wo die Personalabteilung aus Sesselpupsern besteht, die keinerlei Ahnung von Personalmanagement haben und was zum Abheften brauchen, habe ich - zur Abkürzung des Verfahrens - Einladungen zum Vorstellungsgespräch bei Mitbewerbern bei gefügt.

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