Die Anwartschaftsversicherungen richten eher an Angestellte/Selbststände als an Beamte in dieser Konstellation mit Kindern, da hierfür, wie bereits vom Vorredner geschrieben, eine gesetzliche Regelung besteht, keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt, wenn nach der Änderung des Beihilfesatzes innerhalb von 6 Monaten die Änderung der Versicherung mitgeteilt wird.
Allerdings sollte man wissen, dass nach der Umstellung des Beitragssatzes von 70/30 auf 50/50 die Beiträge nicht nur um diese 20 Prozentpunkte steigen werden, sondern deutlich höher. Der Grund lt. Versicherungen ist, dass die Altersrückstellungen in dem 70/30–Zeitraum geringer waren, als bei dem 50/50-Tarif. Diese über meist viele Jahre geringeren Alterssparanteile, werden nach der Umstellung auf 50/50 quasi wieder nachgeholt. Leider ist das wohl rechtens… Ich habe auch schon gehört, dass manche deshalb im 50/50-Tarif geblieben sind. Dieser Weg ist m.E. zu teuer erkauft.
Hierfür könnte eine Anwartschaftsversicherung Sinn machen, da die oben genannte Differenz über die Anwartschaftsversicherung ausgeglichen wird. Es wäre aber vorher zu prüfen, ob die Beiträge für die Anwartschaftsversicherung höher oder niedriger sind, als die dann später höheren Beiträge. In bisschen Rechnerei wäre daher erforderlich. Alternativ spart man sich die Anwartschaftsversicherung einfach selber auf. Bei einem so langem Zeitraum von über 10 Jahren sind ETF-/Fondsanteile wahrscheinlich die bessere Alternative.