Autor Thema: Jahresurlaub bei Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit  (Read 1926 times)

Laura2015

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Hallo,

wie ist es zu handhaben wenn ein AN (oder Beamter) seine Arbeitszeit unterjährig verändert (Tage bleiben gleich) Stundenzahl verändert sich, muss er seinen anteiligen Jahresurlaub vorab einbringen.

Änderungsvertrag zum 01.10.2021 - anteiliger Jahresurlaub bis 30.09.2021 wurde berechnet und muss bis zu diesem Zeitpunkt genommen werden.

Lt. Auskunft gibt es hier eine gesetzliche Grundlage. Ich finde aber nichts. Weiß wer, wo die Grundlage zu finden ist ?

Vielen Dank und Viele Grüße
Laura :D

Spid

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Art. 2 Abs. 1 GG

Texter

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Kannst Du das bitte näher erläutern? :D

Spid

  • Gast
Die Parteien haben einen Änderungsvertrag entsprechenden Inhalts geschlossen, Grundlage dafür ist die Vertragsfreiheit als Ausfluß der allg. Handlungsfreiheit, die in Art. 2 Abs. 1 GG normiert ist.

McOldie

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Ändert sich die Arbeitszeit (z. B. von Vollzeit auf Teilzeit 50 %), ohne dass sich die Tagewoche verändert (sowohl 39 Wochenstunden als auch 19,5 Wochenstunden werden an fünf Tagen pro Woche eingebracht) wird die Urlaubsdauer davon nicht berührt (in beiden Fällen stehen 30 Urlaubstage zu).
Ist es richtig, dass sich hier die Verteilung der Arbeitszeit auf die Tage nicht ändert?
Wenn die Verteilung gleich bleibt, kann ich nicht nachvollziehen, dass die Frage des Urlaubs in einem Änderungsvertrag geregelt werden soll

Spid

  • Gast
Wegen der irritierenden Rechtsprechung des vom EuGH getriebenen BAG zum unterschiedlichen Wert eines Urlaubstages?

Isie

  • Gast
Für Urlaubstage, die während einer Teilzeitbeschäftigung genommen werden, wird das Urlaubsentgelt auf der Basis des Beschäftigungsumfangs gezahlt, der maßgebend war, als der Urlaubsanspruch erworben wurde, sofern der Beschäftigungsumfangs zu der Zeit höher war.
Das resultiert aus der Rechtsprechung des BAG.
Ob generell so verfahren wird, weiß ich nicht. In Nds seit dem 01.01.21.