Hallo Experten,
kann mir jemand sagen, ob der §18 des Bundesbesoldungsgesetzes - insbesondere der Teil:
Die Funktionen der Beamten und Soldaten sind nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen.
im Prinzip auch in Berlin anzuwenden ist? Gibt es hier eine eigene Rechtsnorm im Landesbesoldungsgesetz von Berlin oder schlägt das BBesG hier durch?
Vielen Dank!