Autor Thema: Entscheidungsgrundlage: Auswahl beim Übergang in ein unbefristetes AV  (Read 1710 times)

monoplay

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Hallo zusammen,

in meinem Bekanntenkreis ist aktuell folgender Sachverhalt aufgetreten:
Für vier befristete Mitarbeiter stehen drei unbefristete und eine befristete Stelle zur Verfügung. Alle Kandidaten haben jeweils nur ein Jahr bei dem Arbeitgeber vollendet, wobei sich die Betriebszugehörigkeit zwischen 12 und 23 Monate bewegt.
Angenommen, alle Mitarbeiter haben in der Zeit gleiche Leistungen erbracht.

Wie erfolgt hier i.d.R. die Entscheidung? Ist hierzu etwas im TV-L geregelt oder wird hier üblicherweise die Sozialauswahl gem. § 1 KSchG herangezogen? Oder doch nach dem Nasenprinzip?

Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten.

Max

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Nasenprinzip.

Muschebubu

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Das löst man doch als Führungskraft mit entsprechender Beurteilung, wobei, sind wir wieder beim Nasenprinzip  ;D .

WasDennNun

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Nasenprinzip ist ein sehr gutes objektive Prinzip, also muss man natürlich nach dem Nasenprinzip gehen, alles andere wäre ja Willkür.

2strong

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Wie erfolgt hier i.d.R. die Entscheidung? Ist hierzu etwas im TV-L geregelt oder wird hier üblicherweise die Sozialauswahl gem. § 1 KSchG herangezogen? Oder doch nach dem Nasenprinzip?
Durch Bestenauslese. Eine Sozialauswahl im Sinne des KSchG kommt nicht zur Anwendung, da keine Kündigung ausgesprochen wird; die Verträge enden mit Erreichung des Befristungstermins.