Autor Thema: Zusage für eine Stelle mit E11 - als Informatiker  (Read 9990 times)

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Antw:Zusage für eine Stelle mit E11 - als Informatiker
« Antwort #15 am: 16.09.2021 13:47 »
Wieso müsste ich mich von A9 hochdienen? Wird dafür nicht die Eingruppierung aus der Stellenanzeige genommen? Das wäre bei mir angeblich "BesGr. A 9g/ A 11 BBesO"

Insbesondere, dass die Verbeamtung regelmäßig im Eingangsamt der Laufbahn erfolgt.

PfannerEistee

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Antw:Zusage für eine Stelle mit E11 - als Informatiker
« Antwort #16 am: 16.09.2021 13:50 »
Was bedeutet denn "... regelmäßig im Eingangsamt der Laufbahn erfolgt"? Was ist der Einstiegsamt?

Edit:

Ich sehe schon.. https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/misc/abkuerzungen.html.

Da werden keine Ausnahmen gemacht? Das ist ja mal echt Beschis***

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Antw:Zusage für eine Stelle mit E11 - als Informatiker
« Antwort #17 am: 16.09.2021 13:59 »
Wie gesagt - das Beamtentum hat deutliche Unterschiede zum Tarifbereich. Auch, dass du wahrscheinlich gar keine Laufbahnbefähigung hast. Einzig die Bildungsvoraussetzungen sind ganz ähnlich.

PfannerEistee

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Antw:Zusage für eine Stelle mit E11 - als Informatiker
« Antwort #18 am: 16.09.2021 14:20 »
Aus der freien Wirtschaft in das Beamtentum wechseln ist ja dann ein absoluter Genickbruch.

Wie ich das sehe sind die Stellen für den gH immer mit Personalverantwortung verbunden oder andere Führungsstellen. Ich würde mich nicht wundern wenn man dafür auch noch ein halbes Studium für die Laufbahnbefähigung machen muss..

Vielen Dank für die ausführliche und schnelle Hilfe.

Für mich steht jetzt noch die Entscheidung aus, ob ich für 200 Euro (Brutto) mehr in den öD wechsel..

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Antw:Zusage für eine Stelle mit E11 - als Informatiker
« Antwort #19 am: 16.09.2021 14:22 »
Aus der freien Wirtschaft in das Beamtentum wechseln ist ja dann ein absoluter Genickbruch.

Wie ich das sehe sind die Stellen für den gH immer mit Personalverantwortung verbunden oder andere Führungsstellen. Ich würde mich nicht wundern wenn man dafür auch noch ein halbes Studium für die Laufbahnbefähigung machen muss..

Was meinst du mit gH?
Ansonsten braucht man nicht nur ein halbes, sondern ein ganzes Studium (Bachelor für den gehobenen Dienst) und für den höheren Dienst einen Master und noch eine Referendariat oder mehrjährige Tätigkeit.

PfannerEistee

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Antw:Zusage für eine Stelle mit E11 - als Informatiker
« Antwort #20 am: 16.09.2021 14:24 »
ich meinte den höheren Dienst. Rein gedanklicher Fehler :)

Ich habe ja demnächst einen Master. Ich habe jetzt nur vermutetet, dass es für die Beamtung ein eigenes Studium ist.

EiTee

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Antw:Zusage für eine Stelle mit E11 - als Informatiker
« Antwort #21 am: 16.09.2021 14:27 »
Erstmal musst du die Laufbahnbefähigung erwerben, dafür geht eine gewisse Zeit flöten und auch die Zeit für den Antrag. Im Idealfall 2 häufig aber auch 3 Jahre rechnen.

Wirst du dann verbeamtet (was beim ITZ durchaus üblich ist) landest Du zuerst in A9, wenn dein jetziger Abschluss technisch einzustufen ist, dann so gar in A10. Man bedenke, die ITZ Zulage beträgt bei A9 128€, ab A10 entsprechend 160€.

Solltest Du dann verbeamtet worden sein, wirst du mindestens bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit (idR 3 Jahre) in dem Amt verbleiben, ob die erste Beförderung zeitgleich mit der Ernennung zum BaL erfolgt ist eher unwahrscheinlich, kommt aber durchaus vor. Ergo wärst Du frühestens, ab beginn beim ITZ, nach 5 Jahren im ersten Beförderungsamt des gD. Da die DP zum Großteil nach A9/11 gebündelt sind, ist dann auch bei A11 Schluss, die Beförderung auf A11 erfolgt zumeist ca. 3,5 Jahre später nach der Beförderung auf A10 (es gibt wieder unzählige Faktoren die das hinauszögern könnten).
Heißt, Du wärst nach gut 8,5 Jahren auf A11. Natürlich kann das alles etwas schneller oder langsamer gehen, das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab (idR geht es langsamer). Wenn es dann voran gehen soll musst Du dich auf andere Dienstposten bewerben, diesen erhalten und dann hoffen, dass Du auch zeitnah befördert wirst. Auf A12 oder A13 zu hocken, die Beförderung ist aber noch in weiter Ferne, fühlt sich sicher nicht so toll an.

Ob Dir förderliche Zeiten angerechnet werden würden und in welcher Höhe, steht auf einem anderen Papier. Die Übertragung der Zeit als TB oder sonst wo in der PW wird nicht 1:1 auf die Einstufung übertragen.

Des Weiteren noch ein paar Worte zu deinem Master. Ich weiß nicht was Du dir genau unter deiner Arbeit so vorstellst oder was genau Du so gerne magst. Aber im hD A13h oder als TB mit einer E13+, tust Du halt nichts mehr, was technische Skills o.ä. benötigt, sondern bist in der "Personalführung". Kompetenzen die dort benötigt werden sind sinnloses und ahnungsloses Geblubber, von Informatik muss man dort keine Ahnung haben, denn das muss nur das Fußvolk im gD und abwärts oder TB < E13.

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Antw:Zusage für eine Stelle mit E11 - als Informatiker
« Antwort #22 am: 16.09.2021 14:38 »
Wie ich das sehe sind die Stellen für den gH immer mit Personalverantwortung verbunden oder andere Führungsstellen. Ich würde mich nicht wundern wenn man dafür auch noch ein halbes Studium für die Laufbahnbefähigung machen muss..

Fürs ITZ kann ich nicht sprechen, aber in anderen Bundesbehörden fangen Führungspositionen erst ab A 15 an, bzw. bei obersten Bundesbehörden ab A 16. Nichtpersonalverantwortliche Beamte im höheren Dienst, landläufig Referenten genannt, sind häufig nach A 13 / 14, oder im Ministerium nach A 15 besoldet.

PfannerEistee

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Antw:Zusage für eine Stelle mit E11 - als Informatiker
« Antwort #23 am: 16.09.2021 14:52 »
Vorab:  @EiTee Lob an dein Nickname  ;D

Ihr seid echt eine tolle Community!

Ich denke ich nehme mit, dass sich für mich die Verbeamtung lohnt wenn ich in den höheren Dienst einsteigen würde. Ich sollte bis zu diesem Zeitpunkt zwar den Master in der Tasche haben aber meine aktuelle Stelle wäre nicht für den höheren Dienst eingestuft und ich müsste ggf. Ausschau nach einer neuen Stelle halten. Diese Information ist nur für den Fall der Fälle, da ihr doch gute Gegenargumente gegen die Verbeamtung genannt habt. Ich denke ich würde schauen wie sich das entwickelt.

Für die Einstellung als Angestellter sehe ich tatsächlich potential, dass die Tätigkeit in den nächsten Jahren noch höher gestuft wird. Hintergrund ist, dass es sich um eine Stelle handelt die bei vielen Informatikern vorbei geht und ich mich in den letzten 2 Jahren darauf fokussiert habe. Beim ITZBund sind viele Prozesse nicht etabiliert oder es fehlte Personal, da ist also noch viel zu tun :).

In meiner aktuellen Stelle in der pW werden keine Überstunden bezahlt und ich übernehme keine Rufbereitschaft. Im Bewerbungsgespräch beim ITZBund wurde auf diese Punkte nicht eingegangen und ich kam durch das strukturierte Interview nicht dazu diese Fragen zu stellen. Ich nehme aber mal nach ersten Recherchen an, dass Überstunden als auch Rufbereitschaft bezahlt werden.

Es fehlen mir noch die Zusage der Gremien(?) und mein Arbeitsvertrag. Ich bin recht ängstlich bei Änderungen und kann mich wirklich nur zutiefst bedanken, dass ihr mir hilft.

EiTee

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Antw:Zusage für eine Stelle mit E11 - als Informatiker
« Antwort #24 am: 16.09.2021 15:07 »
Um das jetzt etwas überspitzt zu sagen, beim ITZ wird (fast) jeder genommen, die Not ist groß.

In puncto höherwertige Tätigkeiten muss ich Dich aber ernüchtern. Beim ITZ heißt E12, evtl. Führungsverantwortung und ab E13 mit hoher Wahrscheinlichkeit (99%).
Wenn Du also irgendwas kannst, was andere außer Acht lassen, dann stell Dich darauf ein, dass bei E13 damit Schluss ist und Du mindestens eine Person, vllt. auch 25 und mehr, führen darfst/musst.

Stellen im hD gibt es reichlich, bedeutet aber ebenfalls Führung. Solltest Du eine entsprechende Stelle erhalten, wirst Du vermutlich nach E13 bezahlt und solltest Du dann doch die Verbeamtung anstreben, so erfolgt die Ernennung nach3 Jahren im Eingangsamt hD.

PfannerEistee

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« Antwort #25 am: 16.09.2021 15:17 »
Zitat
In puncto höherwertige Tätigkeiten muss ich Dich aber ernüchtern. Beim ITZ heißt E12, evtl. Führungsverantwortung und ab E13 mit hoher Wahrscheinlichkeit (99%).
Wenn Du also irgendwas kannst, was andere außer Acht lassen, dann stell Dich darauf ein, dass bei E13 damit Schluss ist und Du mindestens eine Person, vllt. auch 25 und mehr, führen darfst/musst.

Das dachte ich mir. Es sind wieso auch immer alle Stellenangebote einer Stufe niedriger als bei anderen Behörden. War bereits ein kleines Anzeichen dafür.

Ich habe nichts gegen Personalverantwortung. Ich habe nur das Gefühl, dass die meisten Stellen bereits besetzt sind und ich nie an Personalverantwortung kommen würde.

WasDennNun

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« Antwort #26 am: 16.09.2021 15:37 »
Des Weiteren noch ein paar Worte zu deinem Master. Ich weiß nicht was Du dir genau unter deiner Arbeit so vorstellst oder was genau Du so gerne magst. Aber im hD A13h oder als TB mit einer E13+, tust Du halt nichts mehr, was technische Skills o.ä. benötigt, sondern bist in der "Personalführung". Kompetenzen die dort benötigt werden sind sinnloses und ahnungsloses Geblubber, von Informatik muss man dort keine Ahnung haben, denn das muss nur das Fußvolk im gD und abwärts oder TB < E13.
Blödsinn!
Absoluter Quatsch, trifft vielleicht beim ITZ Bund zu.

Ich bin seit über 25 Jahren auch im öD tätig immer >= E13 und niemals als Aufgabe "Personalführung"

Benötige, nutze und wende auch heute noch erfolgreich meine IT Kompetenzen an.

Klingt nach Beamtenkalkriesel Denken.

2strong

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« Antwort #27 am: 16.09.2021 15:38 »
Es ist schonmal nicht richtig, wenn man dir hier antwortet du müsstest dich auf eine andere Stelle bewerben, um zukünftig nach mehr als E11 vergütet zu werden. Es könnten dir auch höherwertige Aufgaben in ausreichendem Umfang für eine höhere Entgeltgruppe übertragen werden.
Das setzt grundsätzlich ein Auswahlverfahren voraus, dass ggf. in der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit mündet.

Auch im Tarifbereich?

Nein.
Wie stellst Du ohne Auswahlverfahren denn die Bestenauslese bei der Besetzung sicher?
« Last Edit: 16.09.2021 15:53 von 2strong »

2strong

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« Antwort #28 am: 16.09.2021 15:49 »
Ich muss es auch nicht unbedingt verheimlichen. Es handelt sich hierbei um ITZBund.
1.
Beim ITZ wirst Du regelmäßig nach einigen Jahren die Möglichkeit erhalten, eine mit Entgeltgruppe 12 bewertete Funktion zu übernehmen.

2.
Sofern keine relevante Berufserfahrung vorliegt, wirst Du nach 1,5 Jahren die Verbeamtung beantragen können. Das solltest Du tun. Die Verbeamtung selbst wird dann rd. 12 Monate später vorgenommen. Im vorliegenden Fall ist das Eingangsamt (gehobener technischer Dienst) ein Amt der Besoldungsgruppe A 10. Eine Beförderung nach A 11 erfolgt üblicherweise ein Jahr nach Ende der beamtenrechtlichen Probezeit. Eine spätere Beförderung nach A 12 ist mit gewissem zeitlichen Abstand wahrscheinlich, A 13 (Oberamtsrat) ist seltener.

3.
Mit dem Master wirst Du Dich beim ITZ regelmäßig auf vakante Referentendienstposten bewerben können. Über das Verfahren gem. § 24 BLV wirst Du nach erfolgreicher Bewerbung zunächst drei Jahre als Referent eingesetzt (2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit zum Erwerb der Laufbahnbefähigung + sechs Monate Bewährung). Danach erfolgt eine Ernennung zum Regierungsrat (A 13), ein Jahr später (bzw. ein Jahr nach Beendigung der Probezeit, sofern diese nicht bereits im gehobenen Dienst abgeleistet wurde) zum Oberrat (A 14). Ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 kann erreichen, wer irgendwann Referatsleiter wird.

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« Antwort #29 am: 16.09.2021 15:57 »
Wie ich das sehe sind die Stellen für den gH immer mit Personalverantwortung verbunden oder andere Führungsstellen. Ich würde mich nicht wundern wenn man dafür auch noch ein halbes Studium für die Laufbahnbefähigung machen muss..

Fürs ITZ kann ich nicht sprechen, aber in anderen Bundesbehörden fangen Führungspositionen erst ab A 15 an, bzw. bei obersten Bundesbehörden ab A 16. Nichtpersonalverantwortliche Beamte im höheren Dienst, landläufig Referenten genannt, sind häufig nach A 13 / 14, oder im Ministerium nach A 15 besoldet.
Ist grundsätzlich auch richtig. Beim ITZ ist mit den Spitzenämtern des gehobenen Dienstes allerdings oftmals die Übernahme der Leitung sogenannter Arbeitsbereiche verbunden. Diese entlasten die Referatsleitungen von Führungsaufgaben, was dadurch erforderlich wird, dass die Referate nicht selten große Leitungsspannen (>50 Personen) umfassen. Die Referenten eher beratende und koordinierende Funktion war.