Hallo in die Runde,
wenn das Ziel eine Überprüfung der Eingruppierung ist, was ja immer hinter einem Antrag auf höhere Eingruppierung steht, sollte dies an erster Stelle die Personalabteilung durchführen. Diese fragt im Zweifelsfall die Spezialisten der VKA ihres Bundeslandes (wenn dort Mitglied).
Am Markt finden Sie aber auch unabhängige Selbständige und Rechtsanwälte, welche die Bewertung durchführen.
Crashkurs: Der Bewerter prüft die Tätigkeiten, welche Ihnen laut Direktionsrecht zugewiesen sind auf die Zugehörigkeit zu den Zielen der Arbeit (sog. Arbeitsvorgänge) und die zeitlichen Anteile. Die so gebildeten "Arbeitsvorgänge" sind aufgrund der Tarifautonomie einer bestimmten Entgeltgruppe zugehörig. Nun ist die Kunst dabei, die Tätigkeitsmerkmale herauszuarbeiten und einer bestimmten Qualität zuzuordnen.
Was sollte eine Stellenbewertung kosten? (Die Bewertung selbst ist keine Rechtsberatung) Der Aufwand und die aktuelle Rechtsprechung einzuarbeiten kostet Zeit und Know How. Ich denke man erhält eine Stellenbewertung entweder kostenlos von der Personalabteilung oder ab ca. 450,00 € von einem renommierten Bewerter.
Viel Erfolg!