Autor Thema: Höhergruppierungen  (Read 4595 times)

merax

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Höhergruppierungen
« am: 16.09.2021 07:14 »
Hallo,

könnt ihr mir Institute nennen, die Höhergruppierungsanträge bewerten? Ich habe es schon mit einer Google Suche versucht, aber bin da leider nur so bedingt fündig geworden.

Viele Grüße
Katja

Spid

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Antw:Höhergruppierungen
« Antwort #1 am: 16.09.2021 07:17 »
Was sollen „Höhergruppierungsanträge“ sein?

superbraz

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Antw:Höhergruppierungen
« Antwort #2 am: 16.09.2021 07:19 »
Es geht bestimmt um Institutionen / Firmen, welche Stellenbeschreibungen auf ihre Eingruppierung prüfen - da wirst du als Privatperson nicht weit kommen, hatte mich auch mal informiert.
Gibt wohl 1-2 "Leute", die das machen, aber eigentlich bieten solche Dienstleister so etwas nur für AG´s an.

Organisator

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Antw:Höhergruppierungen
« Antwort #3 am: 16.09.2021 08:55 »
Ist auch die Frage, ob man für eine solche Stellenbewertung 4stellige Beträge zahlen möchte und vor allem, was man davon hat. Einen Richter, der letztlich die Eingruppierung feststellt, dürfte das kaum interessieren. Und den Arbeitgeber auch nicht.

@ TE: Was ist denn Ziel der Übung?

P.S. Einen Höhergruppierungsantrag bewerte ich auch gerne gegen Entgelt. Mit Erfolgsgarantie!

Spid

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Antw:Höhergruppierungen
« Antwort #4 am: 16.09.2021 09:01 »
Es ist im Parteienprozeß nicht unüblich, Gutachten einzubringen, die dann auch vom Gericht gewürdigt werden, ggfs. wird der Gutachter auch als solcher vereinnahmt.

2strong

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Antw:Höhergruppierungen
« Antwort #5 am: 16.09.2021 09:15 »
Ist auch die Frage, ob man für eine solche Stellenbewertung 4stellige Beträge zahlen möchte und vor allem, was man davon hat.
Ganz so teuer dürfte das nicht werden müssen, denke ich. Würde eher min paar hundert Euro rechnen. Je nach Streitgegenstand amortisieren sich die aber schon im ersten Monat.

Spid

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Antw:Höhergruppierungen
« Antwort #6 am: 16.09.2021 09:22 »
Wenn sich im Gutachten überhaupt die begehrte Eingruppierung ergibt...

Layer8

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Antw:Höhergruppierungen
« Antwort #7 am: 20.09.2021 11:25 »
Ist auch die Frage, ob man für eine solche Stellenbewertung 4stellige Beträge zahlen möchte

Meine Stellenbewertung hat meinem AG weniger als 200€ gekostet. Diese wird natürlich nicht dem AN ausgehändigt, es sei denn man beauftragt einen RA und bekommt dadurch Einsicht. Qualität? Die AV wurden alle gleich bewertet, d.h. eine Rechnung zu bearbeiten hatte den gleichen Stellenwert wie die Entwicklung eines Kernreaktors.


Holger Emmrich

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Antw:Höhergruppierungen
« Antwort #8 am: 22.09.2021 10:33 »
Hallo in die Runde,

wenn das Ziel eine Überprüfung der Eingruppierung ist, was ja immer hinter einem Antrag auf höhere Eingruppierung steht, sollte dies an erster Stelle die Personalabteilung durchführen. Diese fragt im Zweifelsfall die Spezialisten der VKA ihres Bundeslandes (wenn dort Mitglied).
Am Markt finden Sie aber auch unabhängige Selbständige und Rechtsanwälte, welche die Bewertung durchführen.

Crashkurs: Der Bewerter prüft die Tätigkeiten, welche Ihnen laut Direktionsrecht zugewiesen sind auf die Zugehörigkeit zu den Zielen der Arbeit (sog. Arbeitsvorgänge) und die zeitlichen Anteile. Die so gebildeten "Arbeitsvorgänge" sind aufgrund der Tarifautonomie einer bestimmten Entgeltgruppe zugehörig. Nun ist die Kunst dabei, die Tätigkeitsmerkmale herauszuarbeiten und einer bestimmten Qualität zuzuordnen.
Was sollte eine Stellenbewertung kosten? (Die Bewertung selbst ist keine Rechtsberatung) Der Aufwand und die aktuelle Rechtsprechung einzuarbeiten kostet Zeit und Know How. Ich denke man erhält eine Stellenbewertung entweder kostenlos von der Personalabteilung oder ab ca. 450,00 € von einem renommierten Bewerter.

Viel Erfolg!

Spid

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Antw:Höhergruppierungen
« Antwort #9 am: 22.09.2021 10:42 »
Einen solchen Antrag gibt es tariflich nicht, er ist mithin unbeachtlich. Der AG muß ihn nicht einmal zur Kenntnis nehmen, geschweige denn bearbeiten. Die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung ist zudem ja bereits bekannt, er drückt sie durch die entsprechende Entgeltzahlung aus.

merax

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Antw:Höhergruppierungen
« Antwort #10 am: 26.09.2021 11:11 »
Mein AG hat mir das Recht eingeräumt, dass ich ein Institut auswähle. Ich würde die Kosten also nicht als Privatperson tragen müssen.