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Höhergruppierungen

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merax:
Hallo,

könnt ihr mir Institute nennen, die Höhergruppierungsanträge bewerten? Ich habe es schon mit einer Google Suche versucht, aber bin da leider nur so bedingt fündig geworden.

Viele Grüße
Katja

Spid:
Was sollen „Höhergruppierungsanträge“ sein?

superbraz:
Es geht bestimmt um Institutionen / Firmen, welche Stellenbeschreibungen auf ihre Eingruppierung prüfen - da wirst du als Privatperson nicht weit kommen, hatte mich auch mal informiert.
Gibt wohl 1-2 "Leute", die das machen, aber eigentlich bieten solche Dienstleister so etwas nur für AG´s an.

Organisator:
Ist auch die Frage, ob man für eine solche Stellenbewertung 4stellige Beträge zahlen möchte und vor allem, was man davon hat. Einen Richter, der letztlich die Eingruppierung feststellt, dürfte das kaum interessieren. Und den Arbeitgeber auch nicht.

@ TE: Was ist denn Ziel der Übung?

P.S. Einen Höhergruppierungsantrag bewerte ich auch gerne gegen Entgelt. Mit Erfolgsgarantie!

Spid:
Es ist im Parteienprozeß nicht unüblich, Gutachten einzubringen, die dann auch vom Gericht gewürdigt werden, ggfs. wird der Gutachter auch als solcher vereinnahmt.

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