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Höhergruppierungen
2strong:
--- Zitat von: Organisator am 16.09.2021 08:55 ---Ist auch die Frage, ob man für eine solche Stellenbewertung 4stellige Beträge zahlen möchte und vor allem, was man davon hat.
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Ganz so teuer dürfte das nicht werden müssen, denke ich. Würde eher min paar hundert Euro rechnen. Je nach Streitgegenstand amortisieren sich die aber schon im ersten Monat.
Spid:
Wenn sich im Gutachten überhaupt die begehrte Eingruppierung ergibt...
Layer8:
--- Zitat von: Organisator am 16.09.2021 08:55 ---Ist auch die Frage, ob man für eine solche Stellenbewertung 4stellige Beträge zahlen möchte
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Meine Stellenbewertung hat meinem AG weniger als 200€ gekostet. Diese wird natürlich nicht dem AN ausgehändigt, es sei denn man beauftragt einen RA und bekommt dadurch Einsicht. Qualität? Die AV wurden alle gleich bewertet, d.h. eine Rechnung zu bearbeiten hatte den gleichen Stellenwert wie die Entwicklung eines Kernreaktors.
Holger Emmrich:
Hallo in die Runde,
wenn das Ziel eine Überprüfung der Eingruppierung ist, was ja immer hinter einem Antrag auf höhere Eingruppierung steht, sollte dies an erster Stelle die Personalabteilung durchführen. Diese fragt im Zweifelsfall die Spezialisten der VKA ihres Bundeslandes (wenn dort Mitglied).
Am Markt finden Sie aber auch unabhängige Selbständige und Rechtsanwälte, welche die Bewertung durchführen.
Crashkurs: Der Bewerter prüft die Tätigkeiten, welche Ihnen laut Direktionsrecht zugewiesen sind auf die Zugehörigkeit zu den Zielen der Arbeit (sog. Arbeitsvorgänge) und die zeitlichen Anteile. Die so gebildeten "Arbeitsvorgänge" sind aufgrund der Tarifautonomie einer bestimmten Entgeltgruppe zugehörig. Nun ist die Kunst dabei, die Tätigkeitsmerkmale herauszuarbeiten und einer bestimmten Qualität zuzuordnen.
Was sollte eine Stellenbewertung kosten? (Die Bewertung selbst ist keine Rechtsberatung) Der Aufwand und die aktuelle Rechtsprechung einzuarbeiten kostet Zeit und Know How. Ich denke man erhält eine Stellenbewertung entweder kostenlos von der Personalabteilung oder ab ca. 450,00 € von einem renommierten Bewerter.
Viel Erfolg!
Spid:
Einen solchen Antrag gibt es tariflich nicht, er ist mithin unbeachtlich. Der AG muß ihn nicht einmal zur Kenntnis nehmen, geschweige denn bearbeiten. Die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung ist zudem ja bereits bekannt, er drückt sie durch die entsprechende Entgeltzahlung aus.
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