Hallo liebes Forum,
ich bin Angestellter bei einer kleinen Kommune in Niedersachsen.
Gelegentlich muss ich Termine im Außendienst wahrnehmen.
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass wenn der Geschäftsort näher an dem Wohnort als am Dienstort ist, ich die Kilometer und die Zeit für die Dienstreise voll erstattet bekomme. Dies ist bei Freunden in anderen Kommunen ebenfalls so.
Allerdings hat meine Vorgesetzte mir gesagt, dass die Zeit und Kilometer vom Wohnort bis zum Geschäftsort nicht erstattet werden.
In den VV-NRKVO steht unter 2.1.5.
Dienstreisen gelten als an der Dienststätte angetreten oder beendet, wenn sie innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit dort hätten angetreten oder beendet werden können und dies vom Reiseablauf vertretbar ist; das gilt jedoch nicht, wenn Beginn oder Ende der Dienstreise an der Wohnung wirtschaftlicher ist.
Wie seht ihr das? Liege ich richtig mit meiner Annahme?