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Arbeitgeberwechsel

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sonnenkind:
Hallo,
ich bin seit 37 Jahren in einer Kommune in der SB tätig (tarifl.). Nun überlege ich, zu einer anderen Kommune zu wechseln.
Nun zu meinen Fragen:
1. Soweit ich weiß, werden die Dienstjahre angerechnet in Bezug auf Kündigungsschutz etc.  und die Erfahrungsstufen übernommen. Wie sieht es jedoch aus mit dem erhöhten Krankengeldzuschuss bei Altverträgen ? Werden die Zeiten auch anerkannt oder gelten die nur bei ein und dem gleichen Arbeitgeber ?
2. Wie sieht es aus mit dem neuen Vertrag ? Gibt es dort eine Probezeit ? Was ist, wenn es aus irgendeinem Grund nicht klappt ?

Spid:
1. Dann ist Dein Wissen falsch. Mit dem AG-Wechsel bist Du kein übergeleiteter Beschäftigter mehr, mithin entfällt die Anwendung der günstigeren Regelungen.
2. Wie soll es aussehen? 6 Monate oder kürzer, wenn kürzer vereinbart; die Probezeit ist bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TVÖD allerdings ohne Wirkung. Was soll nicht klappen?

sonnenkind:
Also fängt man quasi bei "null" wieder an ?
Warum wird dann eine Probezeit vereinbart, wenn diese bei einem unbefristeten Vertrag ohne Wirkung ist ? Bei uns in der Kommune werden einige Verträge wieder "aufgelöst", weil es nicht geklappt hat, obwohl die Verträge auch mittlerweile unbefristet sind. Deshalb meine Frage.

Spid:
Was soll „null“ in diesem Zusammenhang sein?

Die TVP haben derlei nunmal vereinbart.

Eine Vertragsauflösung ist einvernehmlich und daher stets möglich, wenn beide Parteien das möchten.

sonnenkind:
Mit "null" meine ich, dass die ganzen erworbenen Rechte aus 37 Jahren öffentlichen Dienst bei einem Arbeitgeberwechsel nicht anerkannt werden in Bezug auf Kündigungsschutz / erhöhter Krankengeldzuschuss, Eingruppierung und Erfahrungsstufen ?

Leider verstehe ich Dich immer noch nicht in Bezug auf die Probezeit.  Was passiert, wenn man z. B. die Erwartungen des AG nicht erfüllt. Dann ist die Auflösung ja u. U. nicht mehr einvernehmlich.

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