Autor Thema: Arbeitgeberwechsel  (Read 4213 times)

sonnenkind

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Arbeitgeberwechsel
« am: 16.09.2021 10:29 »
Hallo,
ich bin seit 37 Jahren in einer Kommune in der SB tätig (tarifl.). Nun überlege ich, zu einer anderen Kommune zu wechseln.
Nun zu meinen Fragen:
1. Soweit ich weiß, werden die Dienstjahre angerechnet in Bezug auf Kündigungsschutz etc.  und die Erfahrungsstufen übernommen. Wie sieht es jedoch aus mit dem erhöhten Krankengeldzuschuss bei Altverträgen ? Werden die Zeiten auch anerkannt oder gelten die nur bei ein und dem gleichen Arbeitgeber ?
2. Wie sieht es aus mit dem neuen Vertrag ? Gibt es dort eine Probezeit ? Was ist, wenn es aus irgendeinem Grund nicht klappt ?

Spid

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #1 am: 16.09.2021 10:35 »
1. Dann ist Dein Wissen falsch. Mit dem AG-Wechsel bist Du kein übergeleiteter Beschäftigter mehr, mithin entfällt die Anwendung der günstigeren Regelungen.
2. Wie soll es aussehen? 6 Monate oder kürzer, wenn kürzer vereinbart; die Probezeit ist bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TVÖD allerdings ohne Wirkung. Was soll nicht klappen?

sonnenkind

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #2 am: 16.09.2021 11:13 »
Also fängt man quasi bei "null" wieder an ?
Warum wird dann eine Probezeit vereinbart, wenn diese bei einem unbefristeten Vertrag ohne Wirkung ist ? Bei uns in der Kommune werden einige Verträge wieder "aufgelöst", weil es nicht geklappt hat, obwohl die Verträge auch mittlerweile unbefristet sind. Deshalb meine Frage.

Spid

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #3 am: 16.09.2021 11:21 »
Was soll „null“ in diesem Zusammenhang sein?

Die TVP haben derlei nunmal vereinbart.

Eine Vertragsauflösung ist einvernehmlich und daher stets möglich, wenn beide Parteien das möchten.

sonnenkind

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #4 am: 16.09.2021 12:21 »
Mit "null" meine ich, dass die ganzen erworbenen Rechte aus 37 Jahren öffentlichen Dienst bei einem Arbeitgeberwechsel nicht anerkannt werden in Bezug auf Kündigungsschutz / erhöhter Krankengeldzuschuss, Eingruppierung und Erfahrungsstufen ?

Leider verstehe ich Dich immer noch nicht in Bezug auf die Probezeit.  Was passiert, wenn man z. B. die Erwartungen des AG nicht erfüllt. Dann ist die Auflösung ja u. U. nicht mehr einvernehmlich.


Lars73

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #5 am: 16.09.2021 12:41 »
Dann erfolgt eine Kündigung und es besteht kein Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz. Aber das ist unabhängig von der Vereinbarung einer Probezeit.

WasDennNun

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #6 am: 16.09.2021 13:01 »
Kann man eigentlich einvernehmlich die 6 Monate Wartezeit nach §1 Abs.1 KSchG im Arbeitsvertrag verkürzen?

Spid

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #7 am: 16.09.2021 13:36 »
Grundsätzlich ja.

shenja

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #8 am: 17.09.2021 11:06 »
Du kannst Dir natürlich in Deinem neuen Arbeitsvertrag alles was Du gerne möchtest (Stufenlaufzeit, Krankengeldfortzahlung etc.) vertraglich vereinbaren lassen. Wenn die Dich unbedingt wollen, gehen die darauf ein. Mündlich reicht nicht. Nebenabreden zu Vertrag sind schriftlich zu vereinbaren.

Hipo

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #9 am: 21.09.2021 10:12 »
in meinem Fall war es so: Beim Wechsel (nach "nur" 20 Jahren) zum neuen Arbeitgeber hat dieser mich sofort in der maßgeblichen Entgeltgruppe eingruppiert, was nicht überall üblich ist. Stufe und Stufenlaufzeit wurden übernommen. Der finanzielle Verlust bzgl. der Jahressonderzahlung und des Leistungsentgeltes wegen des unterjährigen Wechsels wurde ausgeglichen. Das war aber alles Verhandlungssache. Die Probezeit war 6 Monate. Hätte es nicht gepasst, von welcher Seite auch immer, wäre eine Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen möglich gewesen.

Eine Anmerkung habe ich aber: Wenn du dich bei deinem aktuellen Arbeitgeber wohlfühlst, mit Chef und Kollegen*innen klar kommst, zufrieden mit dem Arbeitsumfeld bist, nachts gut schlafen kannst und am Ende vom Monat noch was zu essen im Kühlschrank hast, gibt es KEINEN Grund den Arbeitgeber zu wechseln, auch nicht eine Entgeltgruppe mehr.....

Spid

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #10 am: 21.09.2021 10:27 »
Der AG guppiert den TB nicht ein. Dieser ist vielmehr unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Die Probezeit hat keinerlei Auswirkungen auf die Kündigungsmöglichkeit.

TechnikerTB

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #11 am: 21.09.2021 10:31 »
Spid hat natürlich recht. Daran gibt es keinen Zweifel, jedoch ist es doch immer wieder erstaunlich welche Möglichkeiten die doch manches Mal so sehr gehemmten AG´s haben, um agieren zu können.

Dem Ansatz von Hipo ist nichts hinzuzufügen.
Denn wechseln wird nur der, der ein Problem hat...oder glaubt, Geld mache glücklich ;-)


Eine Anmerkung habe ich aber: Wenn du dich bei deinem aktuellen Arbeitgeber wohlfühlst, mit Chef und Kollegen*innen klar kommst, zufrieden mit dem Arbeitsumfeld bist, nachts gut schlafen kannst und am Ende vom Monat noch was zu essen im Kühlschrank hast, gibt es KEINEN Grund den Arbeitgeber zu wechseln, auch nicht eine Entgeltgruppe mehr.....
« Last Edit: 21.09.2021 10:37 von TechnikerTB »

shenja

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #12 am: 21.09.2021 12:02 »
Mhm, den Einkommensverlust bzgl. der Jahressonderzahlung wollte man mir nicht ausgleichen bzw. mir wurde mitgeteilt, dass es keine Möglichkeiten dazu gibt.
Demnach bin ich erst zum 01.01 d. J. gewechselt.
Ich z. B. war eigentlich bei meinem alten AG glücklich, der neue AG ist halt nur 10 Minuten von meinem Wohnort weg. Hätte der alte AG mir Telearbeit genehmigt, wäre ich nie gegangen.

Majon

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #13 am: 21.09.2021 14:01 »
Eine Anmerkung habe ich aber: Wenn du dich bei deinem aktuellen Arbeitgeber wohlfühlst, mit Chef und Kollegen*innen klar kommst, zufrieden mit dem Arbeitsumfeld bist, nachts gut schlafen kannst und am Ende vom Monat noch was zu essen im Kühlschrank hast, gibt es KEINEN Grund den Arbeitgeber zu wechseln, auch nicht eine Entgeltgruppe mehr.....

Das hängt davon ab, aus welcher Entgeltgruppe/Stufe man wechselt, denn zum Beispiel der Wechsel von EG 8, 6 auf EG 9a, 6 TvÖD VKA bedeutet einen Unterschied von ~8.000 € Brutto jährlich, was ich erheblich finde und gleiches gilt für einen Wechsel von EG 10,6 auf EG 11, 6 und EG 11, 6 auf EG 12,6 mit je ~6.400 € Brutto mehr...

TechnikerTB

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #14 am: 22.09.2021 07:21 »
Das ist unbenommen richtig und in Verbindung mit einem kürzeren Arbeitsweg auch nicht unerheblich. Ob das schlussendlich ein eingespieltes Team, bekannte und nette Kolleg*innen, eine Arbeit die man kennt und einem Spaß macht ersetzt, wird die "Probe-" Zeit zeigen.
Aber diese Entscheidung trifft jeder für sich allein.