Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bzgl. einer Höhergruppierung.
Ich wurde im Nov. 2017 mit TV-L 9b Stufe 2 im öffentlichen Dienst eingestellt. 1 Jahr später kam ich dann in die Stufe 3 (dies war vor Arbeitsvertragsbeginn so verhandelt).
Im März 2020 wurde ich dann aufgrund höherwertiger Leistungen auf TV-L 10 Stufe 2 hochgruppiert.
Nun stehe ich wieder vor einer Höhergruppierung, da sich meine Tätigkeit nicht nur zu 1/3 durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung heraushebt, sondern zu 80 %.
Mein Antrag auf Höhergruppierung lautet: TV-L 11 Stufe 4.
Meine Vorgesetzte meinte jedoch, dass aufgrund der Historie die Höhergruppierung nicht so einfach ginge, da ja innerhalb kurzer Zeit bereits mehrmals Höhergruppierungen statt gefunden hatten.
Vielleicht kann mir jemand Helfen und weiß ob es dazu etwas gibt, dass man erst eine gewisse Zeit in einer Entgeldgruppe bleiben muss bevor die nächste Höhergruppierung erlaubt ist.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!!
VG Steffi