Autor Thema: Arbeitszeit falsch gebucht, Rückerstattung  (Read 1707 times)

DSGVO

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Arbeitszeit falsch gebucht, Rückerstattung
« am: 16.09.2021 12:07 »
Hallo Forum,

Coronabedingt sollten wir ab Mai 2020 nicht mehr mit mehreren Personen gleichzeitig in einem Büro arbeiten.
Im Mai 2020 wurde uns per Email durch die Fachdienstleiterin mitgeteilt "die Fahrt zum Wechsel zwischen Büro und Heimarbeitsplatz beziehungsweise umgekehrt ist als Dienstfahrt zu buchen". Wir nutzen ein Zeiterfassungsprogramm. Dies wurde dann auch bis vor kurzem so genutzt. Nun ist der Personalabteilung aufgefallen dass dies falsch ist (...) und wir wurden aufgefordert diese Buchungen zu ändern so dass die Wegstrecke eben keine Arbeitszeit ist.  Das würde bei vielen Mitarbeitern zu hohen zweistelligen Minusstunden führen. Ist dies so durchführbar, gerade weil die Fachdienstleiterin dies so angewiesen hat?

Findet der §37 TVöD hier Anwendung um das Ausmaß zumindest klein zu halten?

Spid

  • Gast
Antw:Arbeitszeit falsch gebucht, Rückerstattung
« Antwort #1 am: 16.09.2021 13:35 »
§37 TVÖD findet jedenfalls Anwendung auf die Ansprüche des AG - ich sehe aber nicht zwingend, daß er überhaupt welche hätte.