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Anerkennung von Befufserfahrung außerhalb des ö.D

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Laser92:
Hallo,

bei uns ist eine Stelle als Mitarbeiter im Bereich des Haus- und Fahrdienstes ausgeschrieben (E5). Für meinen Vater, 59 Jahre alt mit handwerklicher Ausbildung und zig Jahren Berufserfahrung, ist diese Stelle grundsätzlich interessant.
Könnte er sich diese Berufserfahrung grundsätzlich vom Arbeitgeber anerkennen lassen, sodass er vielleicht in Stufe 2 oder gar 3 starten könnte?

danke für eure Antworten!



Spid:
Ja.

EDV Sachverständiger:

--- Zitat von: Laser92 am 17.09.2021 14:15 ---Hallo,

bei uns ist eine Stelle als Mitarbeiter im Bereich des Haus- und Fahrdienstes ausgeschrieben (E5). Für meinen Vater, 59 Jahre alt mit handwerklicher Ausbildung und zig Jahren Berufserfahrung, ist diese Stelle grundsätzlich interessant.
Könnte er sich diese Berufserfahrung grundsätzlich vom Arbeitgeber anerkennen lassen, sodass er vielleicht in Stufe 2 oder gar 3 starten könnte?

danke für eure Antworten!

--- End quote ---
Grundsätzlich kann man sich "förderliche Zeiten" anrechnen lassen. Wenn man quasi vor dem Eintritt in den öD dieselbe Tätigkeit ausgeübt hat kann man sich die auch voll anrechnen lassen. Führt auch evtl. dazu daß man direkt in Stufe fünf o.ä. eingruppiert wird.

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