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Höherer Dienst/E13+ mit BWL-Master

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Sebbo:
Hallo zusammen,

super, dass ich dieses Forum gefunden habe. Hier herrscht reges Treiben, was man von anderen Foren nicht sagen kann.  ;)

Zu mir: Ich bin 30 Jahre alt und habe einen BWL-Bachelor sowie BWL-Master mit Schwerpunkt Personal. Seit mehr als 2 Jahren arbeite ich im Personalmanagement und habe nun die Gelegenheit in den ÖD zu kommen. Die Stelle ist nicht reines Personalmanagement, sondern hat auch sehr viel mit Organisations(-entwicklung) zu tun. Den ÖD als Arbeitgeber konnte ich mir schon immer gut vorstellen.

Die ausgeschriebene und mir angebotene Position ist E11 TVÖD-VKA. Das wäre als Einstieg passabel. Allerdings möchte ich mittelfristig natürlich gerne in Richtung E13 oder höher gehen. Ich weiß, dass ich mit einem wissenschaftlichen Hochschulstudium auf Masterniveau (Uni) auch die rechtlichen Voraussetzungen erfülle.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das nur eine theoretische Voraussetzung ist. Häufig findet man an solchen Stellen Volljuristen oder aufgestiegene Diplom-Verwaltungswirte. Besteht hier auch die Chance für mich mit BWL-Master? Bedarf es evtl. einen zusätzlichen Master in Public Management (gibt es berufsbegleitend ja auch einige).

Über eure Einschätzung würde ich mich freuen.

Schönen Abend!
Sebbo

Spid:
Der höhere Dienst ist eine Beamtenlaufbahn bar jeder Bedeutung für TB. Die angenommenen „rechtlichen Voraussetzungen gibt es nicht. Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

EiTee:

--- Zitat von: Sebbo am 17.09.2021 19:28 ---Den ÖD als Arbeitgeber konnte ich mir schon immer gut vorstellen.

--- End quote ---

Mit großem Interesse habe ich Ihre Stellenausschreibung gelesen

Ein guter Rat, lass es lieber.

Sebbo:

--- Zitat von: EiTee am 17.09.2021 20:31 ---
--- Zitat von: Sebbo am 17.09.2021 19:28 ---Den ÖD als Arbeitgeber konnte ich mir schon immer gut vorstellen.

--- End quote ---

Mit großem Interesse habe ich Ihre Stellenausschreibung gelesen

Ein guter Rat, lass es lieber.

--- End quote ---

Ich bin nicht hier, um mich zu bewerben. Daher brauch ich auch nicht begründen, warum ich in den ÖD möchte.  ;)

Sebbo:

--- Zitat von: Spid am 17.09.2021 19:32 ---Der höhere Dienst ist eine Beamtenlaufbahn bar jeder Bedeutung für TB. Die angenommenen „rechtlichen Voraussetzungen gibt es nicht. Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

--- End quote ---

Aber E13 erfordert häufig ein wissenschaftliches Hochschulstudium.
Und ich kenne die Unterschiede von Beamtenlaufbahn und Tarifbeschäftigung.
Dennoch wird E13 häufig mit A13 gleichgesetzt von der Wertigkeit. Höherer Dienst/E13 deshalb, weil es ja evtl. nicht ausgeschlossen ist, dass man evtl. verbeamtet wird?

Die Frage ist, wie dünn es nach oben hin wird und ob auf solche Stellen in der Verwaltung nicht ausschließlich Volljuristen kommen und man es mit BWL-Master eher schwer hat.


LG
Sebbo

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