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Höherer Dienst/E13+ mit BWL-Master

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Spid:
Die E13 erfordert kein wissenschaftliches Hochschulstudium. Möglicherweise gibt es AG, die als Voraussetzung für die Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit derlei fordern. Das ist aber kein tariflicher Regelungsgegenstand. Für die Gleichsetzung von A13 und E13 gibt es einen Terminus Technicus: Dummsprech. Beides hat genau so viel miteinander zu tun wie mit der Papiergröße oder dem Tanzensemble mit der Bezeichnung A13. Der öD besteht aus weit mehr als 10.000 AG höchst unterschiedlicher Art und Größe - mit völlig unterschiedlichen Präferenzen und Strukturen.

Sebbo:

--- Zitat von: Spid am 17.09.2021 20:57 ---Für die Gleichsetzung von A13 und E13 gibt es einen Terminus Technicus: Dummsprech. Beides hat genau so viel ...

--- End quote ---
::)

Herzlichen Dank!

Und das wiederholte Nichtbeantworten der Hauptfrage heißt: Themaverfehlung

E13 mit BWL-Master möglich oder eher etwas für Volljuristen?

Spannende Kommunikation hier. Bisher schockiert, wie wenig nett man hier im Forum miteinander umgeht.

Spid:
Was an „ist kein tariflicher Regelungsgegenstand“ hast Du nicht verstanden?

Sebbo:

--- Zitat von: Spid am 17.09.2021 21:04 ---Was an „ist kein tariflicher Regelungsgegenstand“ hast Du nicht verstanden?

--- End quote ---

Es muss nicht geregelt sein. Aber in dem Forum werden auch Erfahrungen geteilt.

Spid:
Und dieses Unterforum befaßt sich thematisch mit den genannten Tarifverträgen.

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