Hallo zusammen,
ich brauche mal euer Schwarmwissen:-)
In § 29 a Abs. 7 TVÜ-VKA heißt es:
Beschäftigte, die am 31. Dezember 2016 nach § 3 Absatz 1 Buchst. a der Anlage3 zum BAT von der Ausbildungs-und Prüfungspflicht befreit sind, bleiben für die Dauer ihres über den 31. Dezember 2016 hinaus zu demselben Arbeitgeber fortbestehenden Arbeitsverhältnisses von der Ausbildungs-und Prüfungspflicht befreit.
In § 3 Absatz 1 Buchst. a der Anlage3 zum BAT heißt es dann:
Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Angestellte befreit, die
a) das 40. Lebensjahr vollendet haben,...
Nun zu meinem Fall:
Ich bin zur Zeit in der EG 9a eingruppiert und habe keinen AII Lehrgang besucht.
Kürzlich waren in meiner Kommune nun mehrere Stellen mit EG 9c ausgeschrieben.
In der Stellenausschreibung standen folgende Voraussetzungen, um sich auf die Stelle bewerben zu können:
...1. die den AII erfolgreich absolviert haben,
2. die 20 Jahre Zugehörigkeit bei der Kommune erfüllen oder
3. die grundsätzlich zum Besuch des AII bereit sind...
Nun hatte ich mich beworben und auch das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Aus gewissen familären Gründen, die anschließend aufgetreten sind und die ich hier nicht näher erläutern möchte, und da man mir nicht sagen konnte in welchem Jahr ich den AII besuchen soll, habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich aufgrund der fehlenden zeitlichen Bestimmung keine Zusage zum Besuch des AII treffen kann.
Daher musste/sollte ich auf die Stelle verzichten. Diese wird nun wieder neu ausgeschrieben, da auch kein Ersatz zur Verfügung stand. Ich persönlich sehe es das irgendwie nicht ein.
Ich bin seit 15 Jahren in meiner Kommune beschäftigt und habe vor dem 31.12.2016 das 40. Lebensjahr vollendet. Aufgrund des o.g. § 29a habe ich meinem Arbeitgeber daher mitgeteilt, dass ein AII Lehrgang bei mir doch gar nicht nötig wäre.
Mein Arbeitgeber ließ sich jedoch nicht darauf ein und teilte mit, dass ein Verzicht auf den Besuch des AII mit meinem Werdegang nicht möglich wäre und einer der drei Voraussetzungen der Stellenausschreibung erfüllen müsse.
Nun zu meiner Frage: Bin ich auf dem Holzweg oder kann ich dagegen vorgehen? Oder kann in diesem Fall mein Arbeitgeber als Kommune selbst bestimmen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind?
Grundsätzlich sehe ich ja ein, dass ich die Stelle nicht bekommen kann, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle, aber in diesem Fall...Und das was noch dazu kommt ist eben, dass nicht einmal alle Stellen besetzt werden konnten:-(
Ich danke schon einmal für die Antworten