[BY] Abschläge

Begonnen von Regionaler, 29.09.2021 09:11

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Regionaler

Hallo zusammen,

ich bin 58 Jahre alt und habe 41 Dienstjahre. Ich kann mit 64 aufgrund 45 Dienstjahren in Pension gehen. Denn Pensionshöchstanspruch (für Bayern) hab ich, soweit ich weiß, mit 40 Dienstjahren erreicht. Meine Frage: Sollte ich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig pensioniert werden, z.B. mit 61, wird mir dann die Pension um 10,8 % (3x 3,6 %) dauerhaft gekürzt oder nicht?

Danke

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In dem Beispiel wäre die genannte Kürzung in der erwähnten Höhe dauerhaft. Abschlagsfrei bist Du bei Dienstunfähigkeit erst ab 64, vgl. § 26 Abs. 3 Nr. 2 BayBeamtVG.