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Gruppenleiter Justiz 9b

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TVLfan:
Hallo und guten Abend zusammen.

Ich möchte mal fragen, ob es hier Gruppenleiter gibt, die schon in die Entgeltgruppe 9b eingruppiert worden sind.

Bei uns sind Anträge gestellt worden, die abgelehnt worden sind mit der Begründung, dass man 10 volle Arbeitskräfte benötigt um höhergruppiert zu werden.

Dies ist wohl ein Erlass des Ministeriums. Im Tarifvertrag steht dazu nichts, so dass ich weiter der Meinung bin, dass man die Höhergruppierung beko8, wenn man die Tätigkeit ausführt.

Danke schon mal für Meinungen, Infos und Tipps.

Viele Grüße

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, sie werden nicht vom AG eingruppiert. Über einen Antrag auf Höhergruppierung kommt dem AG keine Entscheidung zu, er wirkt unmittelbar. Ministerielle Erlasse sind tariflich unbeachtlich. Wenn die TVP bei den Gruppenleitern ein Unterstellungskriterium hätten vereinbaren wollen, hätten sie es getan - haben sie aber nicht. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage löst derartige Probleme.

TVLfan:
Danke Spid

Jockel:
in der Protokollerklärung ist eine kleine Konkretisierung enthalten.
"großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit"
Insofern bedarf es einer real nachweisbaren Unterscheidung zwischen eben "großen" und "nicht großen" Geschäftsstellen.
Ob die "10" im konkreten Fall belastbar sind, werden Gerichte entscheiden.

Fragmon:
Das Problem ist, dass man bei gerichtlicher Überprüfung die Darlegungslast hat. Das heißt, du musst begründen, wieso es sich bei dir um eine Tätigkeit nach Protokollerklärung Nr. 5 handelt.

Die Tätigkeit von Gruppenleitern beinhaltet die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung in der Serviceeinheit, Urlaubsplanung, Qualitätssicherung  und Einarbeitung neuer Beschäftigter.

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