Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Sonderurlaub wegen Hochwasserhilfe

(1/2) > >>

Donnerpferd:
Ich bin bei einer Kommune und war insgesamt 10 Tage als freiwilliger Helfer im Ahrtal, was durch Presseberichte über mich auch klar nachvollziehbar ist. Die Tage habe ich von meinem Urlaubsbestand genommen. Nun wurde ich aber von vielen anderen Menschen darauf hingewiesen, dass man dafür auch bezahlten Sonderurlaub bekommen kann. Mir ist eigentlich nur bekannt, dass so etwas geht, wenn man für eine offizielle Organisation wie THW dort war.
Ich selbst war aber rein freiwillig dort. Meint Ihr, dass da was geht?

Spid:
Sonderurlaub ist für TB stets unbezahlt, siehe §28 TVÖD.

2strong:
Du kannst Arbeitsbefreiung (bezahlte Freistellung) geltend machen. Viele Arbeitgeber in der Region haben eine solche Betroffenen und auch Helfern deutlich über das tarifliche Minimum hinaus gewährt.

Spid:
Tariflich ist eine solche Arbeitsbefreiung auf 3 Tage begrenzt - und ins Ermessen des AG gestellt. Zudem fehlt es an der Möglichkeit, bezahlt von der Arbeitsleistung freizustellen, da ja aufgrund von Urlaub keine solche bestand.

JohannaNadel:
Schönen guten Abend,

mich würde ausgehend von der oben genannten Fallfrage  (ohne den Aspekt des Urlaubs) interessieren, ob man einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach §29 Abs. 2 TVöd geltend machen könnte, insofern über die Regeln des Bundeslands zum Katastrophenschutz die Rolle von Helfern wie bspw. hier geregelt ist:
- § 21 KatSG-LSA (Persönliche Hilfeleistung) i.V.m. §14 KatSG-LSA (Rechtsverhältnisse der Helfer).

Ich hatte das letztens, meine ich, in einem Aufsatz gelesen und fand es eigentlich nachvollziehbar. Da ich aber noch neu in der Beschäftigung mit solchen Themen bin mag ich etwas übersehen haben.

Viele Grüße und einen schönen Abend!

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version