Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Errechnung Kündigungsfrist

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Werkann:
Hallo zusammen,

Meine Kündigungsfrist hängt ja damit zusammen wie lange ich angestellt bin. Wenn ich ein Jahr daheim war in Elternzeit, wird diese außer acht gelassen für die Berechnung der Kündigungsfrist analog zur stufenlaufzeit, die ja auch pausiert?

Spid:
Nein. Die Beschäftigungszeit zielt einzig auf das rechtliche Bestehen des Arbeitsverhältnisses ab.

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