Autor Thema: Mehrere Höhergruppierungen innerhalb kurzer Zeit-erlaubt?  (Read 3043 times)

Steffi G

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Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bzgl. einer Höhergruppierung.
Ich wurde im Nov. 2017 mit TV-L 9b Stufe 2 im öffentlichen Dienst eingestellt. 1 Jahr später kam ich dann in die Stufe 3 (dies war vor Arbeitsvertragsbeginn so verhandelt).
Im März 2020 wurde ich dann aufgrund höherwertiger Leistungen auf TV-L 10 Stufe 2 hochgruppiert.
Nun stehe ich wieder vor einer Höhergruppierung, da sich meine Tätigkeit nicht nur zu 1/3 durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung heraushebt, sondern zu 80 %.
Mein Antrag auf Höhergruppierung lautet: TV-L 11 Stufe 4.
Meine Vorgesetzte meinte jedoch, dass aufgrund der Historie die Höhergruppierung nicht so einfach ginge, da ja innerhalb kurzer Zeit bereits mehrmals Höhergruppierungen statt gefunden hatten.
Vielleicht kann mir jemand Helfen und weiß ob es dazu etwas gibt, dass man erst eine gewisse Zeit in einer Entgeldgruppe bleiben muss bevor die nächste Höhergruppierung erlaubt ist.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!!
VG Steffi

Spid

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Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. Leistung ist für die Eingruppierung unbeachtlich.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Eine Mindestverweildauer gibt es nicht.

Steffi G

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Hallo Spid,
vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.
Könnten Sie ihre Antwort noch etwas verständlicher formulieren, da ich nicht vom Fach bin, tue ich mich mit Ihrer Formulierung etwas schwer.
Vielen Dank schonmal!

Spid

  • Gast
Was an meiner Aussage ist denn unklar?

Wdd3

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Spid versucht dir mitzuteilen das nur die Eingruppierung der dir übertragenen Stelle relevant ist. Die Zeit spielt dabei keine Rolle.
Wenn die dir übertragenen Aufgaben zu einer höheren Eingruppierung führt muss dies nicht beantragt werden.

Glücklisch

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Eine Höhergruppierung von E10/2 kann auch rein vom tarifrechtlichen her, nicht in E11/4 enden.
Bei einer Höherguppierung nach E11, landet man in Stufe 2.

Was Spid meint ist, es ist egal was du denkst oder was dein AG denkt was deine Aufgaben sind.
Wenn Ihr unterschiedlicher Meinung seid, muss ein Richter klären welche Eingruppierung richtig ist.

Spid

  • Gast
Spid versucht dir mitzuteilen das nur die Eingruppierung der dir übertragenen Stelle relevant ist. Die Zeit spielt dabei keine Rolle.
Wenn die dir übertragenen Aufgaben zu einer höheren Eingruppierung führt muss dies nicht beantragt werden.

Da Stellen weder eingruppiert noch tariflich relevant sind, tut Spid derlei sicher nicht.

Wdd3

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Nee, sie stapft mir ihren kleinen Füßchen und wirft sich mit einen lauten "mimimi warum darf ich nicht blubb machen" auf den Boden.

Spid

  • Gast
Süß, wie Du in der dritten Person von Dir sprichst.

Wdd3

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Du machst dich mal wieder absolut unbeachtlich. Das werde ich beachten.

Vergiss nicht mich zu beleidigen, mir mit Löschung zu drohen und auf meine Unzulänglichkeiten hinzuweisen.
In dem Zuge kannst du noch deine üblichen sexistischen, rassistischen Reichsbürger Parolen grölen.

Was sonst noch zu sagen währe kannst du in einem Filmzitat von Will in einer Bar erfahren welches er gegenüber einem Harvard-Studenten geäußert hat. Denn mehr als dieser tust du auch nicht.

Für mich der beste Film des Jahres, noch vor Titanic.




Isie

  • Gast
@Steffi G:
Deine Chefin erzählt Unsinn. Du bist in der Entgeltgruppe eingruppiert, der die von dir auszuübende Tätigkeit gemäß Entgeltordnung entspricht. Wenn du und dein Arbeitgeber unterschiedlicher Meinung seid, welche Entgeltgruppe das ist, bleibt dir nur der Klageweg. Ein Antrag deinerseits ist tariflich nicht vorgesehen, kann aber natürlich trotzdem erfolgreich sein, wenn dein Arbeitgeber sich daraufhin deiner Meinung anschließt.

WasDennNun

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Meine Vorgesetzte meinte jedoch, dass aufgrund der Historie die Höhergruppierung nicht so einfach ginge, da ja innerhalb kurzer Zeit bereits mehrmals Höhergruppierungen statt gefunden hatten.
Das ist ein Falsche Info von deinem VG

WasDennNun

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Im März 2020 wurde ich dann aufgrund höherwertiger Leistungen auf TV-L 10 Stufe 2 hochgruppiert.
Nun stehe ich wieder vor einer Höhergruppierung, da sich meine Tätigkeit nicht nur zu 1/3 durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung heraushebt, sondern zu 80 %.
Mein Antrag auf Höhergruppierung lautet: TV-L 11 Stufe 4.
Wenn sich deine auszuübenden Tätigkeiten nicht geändert haben und man jetzt der Rechtsauffassung ist, dass diese zur EG11 führen, dann bist du seit März 2020 in der EG11 Stufe 2.
Ansonsten seit dem Zeitpunkt der geänderten Tätigkeiten.

Warum du der Meinung bist eine höhere Stufen erhalten zu können, ist mir unklar.
Du kannst allerdings eine Zulage nach §16.5 einfordern.