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rechtssicheres Bewerbungsverfahren

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Thiesi:

--- Zitat von: was_guckst_du am 22.09.2021 14:45 ---Um ein rechtsicheres Verfahren zu gewährleisten, müssten alle Bewerber, die die genannten harten Kriterien erfüllen, eingeladen werden. Folgt man dieser Grundregel nicht (und liegen dabei keine besonderen Gründe, die eine Nichteinladung rechtfertigen, vor), läuft man Gefahr , das Auswahlververfahren wiederholen zu müssen oder Schadensersatz leisten zu müssen, wenn ein abgelehnter Bewerber seinen Bewerberverfahrensanspruch geltend macht.

--- End quote ---
Gut, vielen Stellenausschreibungen kann ich entnehmen, was die harten Auswahlkriterien der potenziellen AG sind, weil sie diese in einen Block packen und den mit "Anforderungen" überschreiben.

Was aber ist mit folgender Formulierung, die ich aus dem "Anforderungen"-Block einer Stellenausschreibung kopiert habe, die ich eben auf die Schnelle gefunden habe:


--- Zitat ---Abgeschlossenes Bachelor- Studium der Informatik oder einer anderen verwandten Fachrichtung oder abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker
--- End quote ---
Wer legt anhand welcher Kriterien fest, was eine "verwandte Fachrichtung" ist? Dürfte der AG beispielsweise jemanden mit einem Bioinformatikstudium ebenso berücksichtigen wie jemandem mit einem der Wirtschaftsinformatik? Und wie sieht's aus mit Geisteswissenschaften? Was ist mit Leuten, die Sport studiert haben oder Jura? Gibt es einen festgelegten (von wem?) Weg, wie man die "Verwandtheit" zweier Studiengänge zu ermitteln hat, um das angesprochene rechtssichere Verfahren durchzuführen?

Meine Frage fußt auf der Annahme, dass in der von mir zitierten Formulierung ein Komma zwischen "anderen" und "verwandten" fehlt, da vorher gar keine verwandten Studiengänge aufgezeichnet wurden, weshalb der Satz ohne das Komma keinen Sinn ergibt.

Opa:
Da du nach einem rechtssicheren Verfahren fragst- „andere“, „verwandte“, „vergleichbare“ etc. sind Begriffe, die ich vermeiden würde.

Alle interpretierbaren Begriffe bergen zusätzliches Risiko, sich mit einer Konkurrentenklage auseinandersetzen zu müssen.

Stellenprofil ist nicht gleichzusetzen mit der Stellenausschreibung, aber letztere sollte die wesentlichen Inhalte des Profils beinhalten. Formulierungen so konkret wie möglich und unnötiges weglassen. Das erspart dir und den Bewerbern Zeit und Geld.

clarion:
Hallo,

Aus der Stellenausschreibung müssen harte und weichen Einstellungskriterien formuliert sein. Bei den weichen Kriterien  muss man dann auch überlegen wie man das Kriterium messen will. Dann gibt es oft ja noch die Formulierung, dass bestimmte Kenntnisse und Erfahrungen wünschenswert sind.

Anhand der vorab formulierten Kriterien  muss man alle Bewerber durchgehen und bewerten. Wir haben dazu eine Matrix (Tabelle) entwickelt. Dann muss man alle einladen, die die Anforderungskriterien erfüllen.

Ich würde schreiben, andere Mitbewerber haben in der Vorauswahl eine bessere Übereinstimmung mit dem Anforderungsprofil erfüllt und sind daher eingeladen worden. Evtl. hat ein hartes, leicht messbaren Muss-Kriterium gerissen, dann kann man das einfach mitteilen. Dann liegt der Ball wieder beim Bewerber.

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