Autor Thema: [Allg] Besoldungsstufe bei Stellenausschreibungen  (Read 2882 times)

fischbo

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Hallo,
ich bin bei der Polizei 3.QE und habe eine A9-A11er Stelle, wo ich mittlerweile die Stufe A11 erreicht habe. Nun kann mich auf eine höhere Stellen bewerben, um A12 zu erreichen. Es gibt hierbei drei Varianten und ich wollte mal fragen, welche rechtlichen Unterschiede dadurch entstehen könnten:

A9-11(12)
A11/12
A12/0

Bestehen da Unterschiede in der Wartezeit?
Können sich auf die Stellen unterschiedliche Besoldungsgruppen bewerben?
« Last Edit: 23.09.2021 01:44 von Admin2 »
Kriminalhauptkommissar in Bayern

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Antw:[Allg] Besoldungsstufe bei Stellenausschreibungen
« Antwort #1 am: 23.09.2021 02:12 »
Was soll durch die in Klammern gesetzte Zwölf und was soll bei der letzten Option durch die Null zum Ausdruck gebracht werden?

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Besoldungsstufe bei Stellenausschreibungen
« Antwort #2 am: 23.09.2021 07:55 »
Hallo,
ich bin bei der Polizei 3.QE und habe eine A9-A11er Stelle, wo ich mittlerweile die Stufe A11 erreicht habe. Nun kann mich auf eine höhere Stellen bewerben, um A12 zu erreichen. Es gibt hierbei drei Varianten und ich wollte mal fragen, welche rechtlichen Unterschiede dadurch entstehen könnten:

A9-11(12)
A11/12
A12/0

Bestehen da Unterschiede in der Wartezeit?
Können sich auf die Stellen unterschiedliche Besoldungsgruppen bewerben?

Der Unterschied liegt meines Wissens lediglich in der Auswahl der bewerbungsberechtigten Beamten.

Bei der Variante A9-A11 sind alle bewerbungsberechtigt, die derzeit eine A9 bis A 11 Stelle haben. (reine Beförderungsstelle)

Bei der A11/12 Variante sind alle bewerbungsberechtigt, die derzeit A 11 oder A 12 inne haben. (kombinierte Beförderungsstelle oder Umsetzungsstelle)

Bei A12 sind alle bewerbungsberechtigt, die bereits A 12 haben. (reine Umsetzungsstelle)

gerzeb

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Antw:[Allg] Besoldungsstufe bei Stellenausschreibungen
« Antwort #3 am: 23.09.2021 09:50 »
Hallo,
ich bin bei der Polizei 3.QE und habe eine A9-A11er Stelle, wo ich mittlerweile die Stufe A11 erreicht habe. Nun kann mich auf eine höhere Stellen bewerben, um A12 zu erreichen. Es gibt hierbei drei Varianten und ich wollte mal fragen, welche rechtlichen Unterschiede dadurch entstehen könnten:

A9-11(12)
A11/12
A12/0

Bestehen da Unterschiede in der Wartezeit?
Können sich auf die Stellen unterschiedliche Besoldungsgruppen bewerben?

1. Eine Stufe A 11 gibt es nicht
2. Besoldungsgruppen können sich nicht bewerben
3. "Nun kann mich auf eine höhere Stellen bewerben" ... ET nach Hause telefonieren?


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Antw:[Allg] Besoldungsstufe bei Stellenausschreibungen
« Antwort #4 am: 23.09.2021 13:21 »
Hallo,
ich bin bei der Polizei 3.QE und habe eine A9-A11er Stelle, wo ich mittlerweile die Stufe A11 erreicht habe. Nun kann mich auf eine höhere Stellen bewerben, um A12 zu erreichen. Es gibt hierbei drei Varianten und ich wollte mal fragen, welche rechtlichen Unterschiede dadurch entstehen könnten:

A9-11(12)
A11/12
A12/0

Bestehen da Unterschiede in der Wartezeit?
Können sich auf die Stellen unterschiedliche Besoldungsgruppen bewerben?

Dies sind keine Besoldungsgruppen sondern organisatorische Dienstpostenbewertungen. Letztlich sagen diese nur aus, dass diese Dienstposten durch Beamte der entsprechenden Besoldungsgruppen wahrgenommen werden können.

Regelfall ist der, dass, wenn du die Endbewertung deines aktuellen Dienstpostens erreicht hast, du dich auf mit höherer Endbewertung versehene Dienstposten bewerben kannst, wobei es im Detail noch Feinheiten gibt, insbesondere bei Verzahnungsdienstposten oder über mehrere Ämter gebündelt bewertete Dienstposten. 

Zu den Fragen:

Bestehen da Unterschiede in der Wartezeit?

Nein, da haushaltsmäßig immer alle Planstellen gleichzeitig zur Unterlegung aller Dienstposten dienen. Darüber hinaus sind Beförderungsentscheidungen immer nach Artikel 33 Absatz 2 GG zu treffen.

Können sich auf die Stellen unterschiedliche Besoldungsgruppen bewerben?

Siehe meine o.a. Ausführungen. Daneben kann sich auch ein Beamter der bereits A 12 ist natürlich auch auf einen A 12 endbewerteten Dienstposten bewerben. Nicht immer beabsichtigt jemand mit einem Verwendungswechsel auch das Erreichen einer Beförderung. Manchmal sind auch andere Dinge ausschlaggebend (z.B. heimatnahe Verwendung).