Autor Thema: LOB  (Read 3953 times)

Ingsten

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LOB
« am: 22.09.2021 20:40 »
Hallo zusammen ,

ich habe mal eine frage bzgl. LOB, es gibt bei uns eine Dienstvereinbarung zwischen BM und PR.
In dieser steht in einem Absatz wo es über Untergruppen und über die Ausschüttung geht folgendes drin.

3.  Beschäftigte, die eine Mindestpunktzahl von 31 erreicht haben, erhalten pro Punktwert einen bestimmten Eurobetrag als Leistungsentgelt ausbezahlt.

Meine Interpretation von diesem Satz:

Wer unter 31 Punkte ist bekommt kein LOB alle anderen bekommen pro punkt einen bestimmten betrag oder anders: wer beispielsweise 45 Punkte hat bekommt 45 Punkte ausbezahlt, wer 38 hat bekommt 38 .

Habe ich das richtig interpretiert ? Weil mir wurde gesagt das nur die punkte über 30 ausbezahlt wurde, als beispiel wieder die 38 , anstatt 38 werden nur 8 Punkte bezahlt.


Hat da jemand erfahrung mit und ist dieses vorgehen richtig wenn es so ist wie ich es mir denke?

danke im vorraus

Thiesi

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Antw:LOB
« Antwort #1 am: 23.09.2021 04:27 »
Steht das da wirklich so drin?

Mal abgesehen davon, dass in dem von dir zitierten Satz über Beschäftigte mit <31 Punkten gar keine Aussage getroffen wird, ist die Aussage, die getroffen wird, schwachsinnig: Der Punktwert ist doch vermutlich der Wert, den jeder einzelne Punkt darstellt (was sollte er sonst sein?), beispielsweise einen Euro. Vermutlich ist gemeint, dass Beschäftigte mit >=31 Punkten einen bestimmten Eurobetrag pro Punkt erhalten. Sofern man das annimmt, hätte jemand mit 45 Punkten eben 45 Punkte und jemand mit 38 Punkten 38 Punkte und nicht 45-30 bzw. 38-30 Punkte, und folgerichtig müssten beide Personen den Eurobetrag, der sich aus dem Produkt des Punktwertes und der Punktzahl ergibt, erhalten - im ersten Fall also x Euro mal 45 Punkte und im zweiten Fall x Euro mal 38 Punkte.
« Last Edit: 23.09.2021 04:33 von Thiesi »
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Ingsten

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Antw:LOB
« Antwort #2 am: 23.09.2021 10:54 »
Danke für deine Antwort.

Ja es steht genau so drin, also siehst du es genauso das jeder punkt berechnet werden muss und nicht erst die punkte oberhalb der 30 als Beispiel die 38 wieder das nur 8 Punkte berechnet werden

was_guckst_du

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Antw:LOB
« Antwort #3 am: 23.09.2021 11:28 »
...wenn 38 Punkte ausgezahlt werden, ist aber auch der jeweilige Punktwert entsprechend kleiner...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Rene

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« Antwort #4 am: 27.09.2021 11:48 »
Das Lustige wären wohl die Gesichter, wenn die Punkte über 30 nur gewertet werden würden und jemand mit 45 Punkten das 15-fache des 30-Punkte-MA's ausgezahlt bekommt :)

1,5fache LOB wäre in dem Fall wohl stimmiger.

Bastel

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« Antwort #5 am: 27.09.2021 12:10 »

Mal abgesehen davon, dass in dem von dir zitierten Satz über Beschäftigte mit <31 Punkten gar keine Aussage getroffen wird, ist die Aussage, die getroffen wird, schwachsinnig: D

Wer unter <31 Punkte hat bekommt nix oder?

Thiesi

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« Antwort #6 am: 27.09.2021 13:07 »
Das mag so sein oder auch nicht - aus dem zitierten Satz lässt sich lediglich schließen, dass "Beschäftigte, die eine Mindestpunktzahl von 31 erreicht haben, pro Punktwert (sic!) einen bestimmten Eurobetrag als Leistungsentgelt ausbezahlt [erhalten]", was keine Aussage über Beschäftigte mit weniger als 31 Punkten trifft, weshalb der Umkehrschluss, diese würden nichts erhalten, zwar wahrscheinlich zutreffend ist, aber nicht zwangsläufig aus dem Zitat folgt. Es könnte ja beispielsweise einen Punkt 4 oder 2 geben, der da lautet:

"Beschäftigte, die eine Punktzahl von >15 und <31 erreicht haben, erhalten einen (bestimmten Eurobetrag):x als Leistungsentgelt ausbezahlt oder wahlweise einen Keks."
"We're with you all the way, mostly"

Bastel

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« Antwort #7 am: 27.09.2021 13:24 »
Das mag so sein oder auch nicht - aus dem zitierten Satz lässt sich lediglich schließen, dass "Beschäftigte, die eine Mindestpunktzahl von 31 erreicht haben, pro Punktwert (sic!) einen bestimmten Eurobetrag als Leistungsentgelt ausbezahlt [erhalten]", was keine Aussage über Beschäftigte mit weniger als 31 Punkten trifft, weshalb der Umkehrschluss, diese würden nichts erhalten, zwar wahrscheinlich zutreffend ist, aber nicht zwangsläufig aus dem Zitat folgt. Es könnte ja beispielsweise einen Punkt 4 oder 2 geben, der da lautet:

"Beschäftigte, die eine Punktzahl von >15 und <31 erreicht haben, erhalten einen (bestimmten Eurobetrag):x als Leistungsentgelt ausbezahlt oder wahlweise einen Keks."

Aus dem ersten Post des TE entnehme ich, dass es keinen "Fall" für <31 Punkte gibt. Sonst hätte er es ja gelesen und nicht hier gefragt.

Thiesi

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« Antwort #8 am: 27.09.2021 18:14 »
Auch das mag so sein oder nicht, ändert aber nichts an der Richtigkeit meiner Aussage bezüglich des Umkehrschlusses.
"We're with you all the way, mostly"

was_guckst_du

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« Antwort #9 am: 28.09.2021 07:13 »
..."Spid-Light"... :D
Gruß aus "Tief im Westen"

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