Autor Thema: minderwertige Tätigkeiten  (Read 1964 times)

greensmile

  • Gast
minderwertige Tätigkeiten
« am: 22.09.2021 08:41 »
Ich bin Gärtner (Facharbeiter) bei einem Stadtbauhof, bei einem kommunalen Arbeitgeber (Stadt), dort bin ich mit der Endgeldstufe TVÖD E5 eingruppiert, nun soll ich vertretungsweise für eine andere Abteilung unseres Amtes (Urlaubsvertretung, fehlen an Kapazitäten - Mitarbeiter) für unbestimmte Zeit ausschließlich 8h am Tag die Straßen in der Innenstadt mit einem Besen fegen. Für diese Aufgaben waren bisher bei uns ungelernte Kräfte (E3) beauftragt, die alle eine Maßnahme vom Arbeitsamt haben und sich ausschließlich auf diese Stellenbeschreibung beworben haben. Inwieweit ist dieses zulässig? Dass man plötzlich Facharbeiter für diese Arbeit beauftragt bzw. einteilt? Auf Nachfragen beim Betriebsrat ergab sich nur die Aussage, man könne dieses nicht länger als 3 Wochen machen. (Direktionsrecht des AG) inwiefern kann ich mich gegen diese Anordnung (minderwertige Tätigkeit) wehren?

Spid

  • Gast
Antw:minderwertige Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 22.09.2021 08:51 »
Solange die Tätigkeit nur vorübergehend auszuüben ist, wobei bei einer Urlaubsvertretung ja üblicherweise ein Zeitraum von 2-3 Wochen anzunehmen ist, sehe ich kein Überschreiten des Direktionsrechts des AG.

greensmile

  • Gast
Antw:minderwertige Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 22.09.2021 17:14 »
Danke