Autor Thema: Stellenbesetzungsverfahren im ÖD ohne Gespräche rechtens?  (Read 1544 times)

miccca

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Guten Morgen,

meine Frage steht ja bereits im Titel und die Antwort ist bestimmt ja, denke ich, sonst hätte man mich nicht ohne Gespräch vor Kurzem einstellen dürfen.

Da ich aber komplett neu im ÖD bin, mich aus der Privaten "rüber beworben" habe und ich schon mehrmals gehört habe, dass es den einen oder anderen "Fallstrick" im ÖD beim Stellenbesetzungsverfahren gibt, wollte ich dennoch mal nachfragen. ;-)

Muss ich jetzt vielleicht doch Angst haben, dass da jemand kommen könnte, der mir meine Stelle streitig macht, da man eben "nur" anhand der vorliegenden Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf, beglaubigte Zeugnisse ... eine Einstellungsentscheidung getroffen hat, dem der PR dann zugestimmt hat?

Ich gehe mal stark davon aus, dass ich zumindest nicht die einzige Bewerberin war. Ob ich nun anhand der vorliegenden Unterlagen zumindest die passendste Person war, kann ich natürlich auch nicht wissen.

Liebsten Dank schonmal.

LG

One

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Stellenbesetzungsverfahren im ÖD ohne Gespräche rechtens?
« Antwort #1 am: 23.09.2021 13:07 »
Einem Stellenbesetzungsverfahren liegt eine Stellenausschreibung zu Grunde, in der die Anforderungskriterien, die jeder Bewerber erfüllen muss, um bewerbungsberechtigt zu sein, zwingend definiert sein müssen. Diese sind im Auswahlverfahren dann auch nicht mehr änder- oder verhandelbar.

Bewerberauswahlgespräche sind erst dann von Relevanz, wenn man nach Vorauswahl anhand der definierten Anforderungskriterien feststellt, dass mehrere Bewerber diese erfüllen. Dann muss nämlich in eine differenziertere Betrachtung bzw. in eine Binnendifferenzierung zwischen den Kandidaten eingetreten werden.

Wenn alle anderen Bewerber in deinem Fall die Anforderungskriterien nicht erfüllt haben bzw. du die einzige Kandidatin warst, die diese erfüllt hat, sind Bewerberauswahlgespräche unnötig bzw. entbehrlich.